Land soll mehr Möglichkeiten bekommen

Lob aus dem Kreis Ahrweiler für neues Katastrophenschutzgesetz in RLP

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Mehr als drei Jahre nach der Flut im Ahrtal soll der Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz neu geregelt werden. Ein Katastrophenschützer aus dem Kreis Ahrweiler begrüßt das.

Am Montag ist das das neue Brand- und Katastrophenschutzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz vorgestellt worden. Johannes Jung lobt den Gesetzentwurf der Landesregierung. Der stellvertretende Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (BKI) des Kreises Ahrweiler sagte im SWR, hätte es die neuen Regelungen schon vor drei Jahren gegeben, hätte das dem Einsatzstab bei der Flutkatastrophe im Ahrtal helfen können.

Johannes Jung ist der stellvertretende Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (BKI) des Kreises Ahrweiler.
Johannes Jung ist der stellvertretende Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (BKI) des Kreises Ahrweiler. Er lobt den Entwurf für das neue Brand- und Katastrophenschutzgesetz in Rheinland-Pfalz.

Etwa bei der Frage, wann das Land in einem Katastrophenfall die Einsatzleitung übernehmen und den Behörden vor Ort Weisungen erteilen kann. Momentan seien die entsprechenden Regelungen noch recht unklar, so Jung gegenüber dem SWR. "Und wenn da klarer abgegrenzt wird, wann übernimmt das Land, wie übernimmt das Land und wie konkret unterstützt es, das wäre ganz wichtig.“

Einsatzleitung im Katastrophenfall bleibt bei den Kommunen

Der Entwurf für das neue Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz in Rheinland-Pfalz sieht auch vor, dass die Zuständigkeit für die Einsatzleitung im Katastrophenfall grundsätzlich bei den Kommunen bleibt. Sie sollen aber bei Katastrophen nicht nur eine technische Einsatzleitung einrichten, sondern auch einen Verwaltungsstab.

Das sei sehr gut, findet Johannes Jung und erklärt, dass die technische Einsatzleitung sich vor Ort um alles kümmere, was den laufenden Einsatz betreffe. Etwa die Bergung und Rettung von Verletzten. Im Verwaltungsstab könne es dagegen etwa um die Frage gehen, wo Menschen nach einer Evakuierung untergebracht werden.

Diese Trennung der Aufgaben sei sinnvoll, sagt Jung. "Wenn es den Verwaltungsstab nicht gibt, werden sie oft auf die technische Einsatzleitung übertragen.“ Die aber habe meist mit dem laufenden Rettungseinsatz genug zu tun. "Deshalb würde es uns helfen“, so Jung.

Johannes Jung: Hauptamtliche BKIs sind richtige Entscheidung

Und er lobt, dass die Kreise laut dem neuen Gesetz künftig einen hauptamtlichen Brand- und Katastrophenschutzinspekteur einsetzen müssen. Bislang werde diese Aufgabe oft von Ehrenamtlichen übernommen. Es sei aber wichtig, dass der BKI vor Ort ein Fachmann sei, denn er müsse genau wissen, was zu tun ist und improvisieren können. "Das wird immer mehr. Auch gerade im Bezug auf Vegetationsbrände, auf klimatische Veränderungen. Und wenn er dann im Hauptamt tätig wird, ist das sicherlich die richtige Entscheidung", sagt Jung.

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