Tadano-Werk Zweibrücken

Ermittlungen eingestellt

Staatsanwaltschaft Zweibrücken: Kein Fremdverschulden bei tödlichem Betriebsunfall bei Tadano

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Die Staatsanwaltschaft in Zweibrücken hat im Falle des tödlichen Betriebsunfalls bei Tadano im Januar die Ermittlungen eingestellt. Es gebe keine Hinweise auf ein Fremdverschulden.

Die Ermittlungen sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft abgeschlossen. Es handele sich bei dem Betriebsunfall um ein tragisches Unglück. Das lege auch ein Gutachten eines Sachverständigen nahe.

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Demnach sei es bei der Wartung der Maschine im Zweibrücker Tadano-Werk zu Problemen gekommen. Der spanische Servicemitarbeiter habe dann versucht, diese Probleme zu lösen und sei aus Versehen zwischen Teile der Maschine geraten. Dabei sei er eingeklemmt und tödlich verletzt worden.

Das Unglück hatte sich am 25. Januar im Werk von Tadano in Zweibrücken ereignet.

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SWR