Vor einem Jahr hatte er bei Kusel zwei junge Polizisten erschossen. Jetzt steht der verurteilte Haupttäter wieder vor Gericht - wegen Wilderei im Saarland.
Am Amtsgericht Neunkirchen hat am Dienstag ein weiterer Prozess gegen Andreas S., den verurteilten Haupttäter im Fall der Polizistenmorde von Kusel begonnen. Er muss sich im Saarland wegen Verdachts der Jagdwilderei vor Gericht verantworten. Außerdem werden ihm gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und versuchte gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
Nach Angaben des Gerichts soll der Angeklagte im September 2017 bei Spiesen-Elversberg im Saarland ohne Jagdberechtigung ein Reh geschossen haben. Dabei soll er laut Anklage von einem Zeugen beobachtet worden sein.
Wollte Andreas S. Zeugen überfahren?
Der Zeuge habe sich dem mutmaßlichen Wilderer auf einem Feldweg in den Weg gestellt, um ihn daran zu hindern mit seinem Auto zu flüchten. Der Angeklagte soll dann ungebremst auf den Zeugen zugefahren sein. Nur durch einen Sprung zur Seite habe sich der Mann retten können. Laut Gericht habe der Angeklagte erhebliche Verletzungen des Zeugen in Kauf genommen, um seine Wilderei zu vertuschen.
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Andreas S. wirkt ruhig und befragt Zeugen
Beim Prozessauftakt in Neunkirchen wirkte Andreas S. äußerlich ruhig. Vertreten wird er von dem gleichen Anwalt wie beim Polizistenmord-Prozess in Kaiserslautern. In Rahmen der Beweisaufnahme offenbarte S. zudem ein bereits von ihm bekanntes Verhalten: An die geladenen Zeugen stellte er mehrfach Fragen.
Dennoch konnten sich am ersten Verhandlungstag in Neunkirchen viele der Zeugen noch an wenig bis gar nichts erinnern. Was den verurteilten Mörder aber belasten könnte: Ein Bekannter von Andreas S., der am Dienstag angehört wurde, gab zu, diesem ein falsches Alibi verschafft zu haben.
Großes Interesse an Prozess im Saarland
Unterdessen war das Zuschauer- und Medieninteresse beim Wilderei-Prozess im Saarland groß. Vor dem Gerichtssaal hatte sich am Morgen eine lange Schlange gebildet und drinnen waren schnell fast alle Plätze besetzt.
Lebenslange Haft wegen Polizistenmord bei Kusel
Im November war Andreas S. vom Landgericht Kaiserslautern wegen Mordes an zwei Polizisten zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Gegen das Urteil hat die Verteidigung Revision eingelegt.
Sollte Andreas S. in Neunkirchen nun erneut verurteilt werden, hat die Strafe faktisch kaum Auswirkungen. Mehr als die schon verhängte lebenslange Haftstrafe kann er nicht bekommen. Ein nächster Verhandlungstermin ist für den 2. März angesetzt.
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