Die VR-Bank Südwestpfalz muss einem Betrugsopfer rund 20.0000 Euro zurückerstatten. Das hat das Landgericht Zweibrücken in einem Zivilverfahren entschieden.
Der Mann aus der Südwestpfalz war im Jahr 2021 auf eine sogenannte Phishing-Mail hereingefallen und dadurch auf eine gefälschte Internetseite der VR-Bank Südwestpfalz gelangt. Dort hat er seine Zugangsdaten für das Online-Banking hinterlassen. Daraufhin haben die Betrüger insgesamt 19.800 Euro vom Konto des Mannes abgebucht.
VR-Bank will Schaden nicht ersetzen
Die VR-Bank Südwestpfalz hatte sich geweigert, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Auch bei mehreren Güteterminen konnten sich die Parteien nicht einigen. Jetzt entschied der Richter, dass die Bank für den gesamten Schaden aufkommen muss. Die Begründung des Richters: Jede einzelne Überweisung auf die Konten der Betrüger lag über dem Tageslimit des Bankkunden von 3.000 Euro. Die Bank hätte die Überweisungen also grundsätzlich nicht zulassen dürfen.