Die Unionsparteien und „Die Linke“ klagen gegen das neue Wahlrecht. Dass sie sich vor ihm fürchten müssen, haben sie sich allerdings selbst anzukreiden, meint Stefan Giese.
Bei der CSU und der Partei „Die Linke“ klappern derzeit vor Angst die Zähne. Sie müssen damit rechnen, dass sie wegen des neuen Wahlrechts aus dem nächsten Bundestag fliegen. Das finden sie verständlicherweise verdammungswürdig und klagen gegen die Reform vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
XXL-Parlament auf Normalmaß zurückstutzen
Kurz gesagt will die Ampelkoalition mit dem reformierten Wahlrecht den Bundestag – das größte frei gewählte Parlament der Welt – auf Normalmaß zurückstutzen. Künftig sollen nur noch Parteien ins höchste deutsche Parlament einziehen, die bundesweit mindestens fünf Prozent der Stimmen erzielt haben – unabhängig davon, ob und wie viele Direktmandate sie gewonnen haben. Auch sollen nicht mehr automatisch alle Wahlkreis-Gewinner ins Parlament einziehen.
Die Unionsparteien und „Die Linke“ schießen dagegen aus allen Rohren. Von „Arroganz der Macht“ ist da die Rede, gar von Wahlbetrug. Gregor Gysi (Die Linke) unterstellt der Regierungskoalition, „zwei Parteien aus dem Bundestag verdrängen“ zu wollen. Alexander Dobrindt (CSU) spricht vom „Missachtung des Wählerwillens“ und Manipulation. Jenseits der juristischen Bewertung durch das Bundesverfassungsgericht, sind aus meiner Sicht diese Vorwürfe politisch nicht überzeugend.
Die Erfolglosen und die Selbstverzwergten
Wie stark eine Partei laut dem geänderten Wahlrecht im Bundestag vertreten ist, entspricht auch künftig ihrem Stimmanteil bei der Wahl, sofern sie die Fünf-Prozent-Hörde übersprungen hat. Sie bekommt kein einziges Mandat mehr oder weniger als ihr prozentual zusteht. Lediglich auf die sogenannten Ausgleichs- und Überhangmandate wird verzichtet, die bisher den Bundestag übermäßig aufgeblassen haben. Worin soll da der Wahlbetrug liegen?
Dass sich CSU und Linke vor der Fünf-Prozent-Hürde fürchten müssen, haben sie sich meines Erachtens selbst zuzuschreiben. Wer es – wie „Die Linke“ – nicht schafft, wenigstens ein Zwanzigstel der Wählenden von sich zu überzeugen, hat es aus eigener Erfolglosigkeit nicht verdient, „Volksvertreter“ sein zu dürfen. Die CSU wiederum tritt aus eigenem Entschluss nur in Bayern an, weswegen sie bundesweit zwingend nicht mehr als ein überschaubares Ergebnis erzielen kann. Diese freiwillig Selbstverzwergung ist nicht die Schuld der politischen Konkurrenz.
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