Wegen Brandstiftung und dreifachen versuchten Mordes muss ein Feuerwehrmann für neun Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Dieses Urteil hat das Landgericht Ulm am Montag gefällt.
Ein 36-jähriger Feuerwehrmann ist wegen dreifachen versuchten Mordes und wegen Brandstiftung zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer am Landgericht Ulm sah es als erwiesen an, dass er im Ulmer Stadtteil Wiblingen eine Scheune, einen Wohnwagen und ein Auto angezündet hatte.
Urteil: Täter nahm den Tod von Menschen in Kauf
Der gravierendste Fall war dabei wohl der Brand der Scheune im Juli vergangenen Jahres mitten in Wiblingen. Denn durch das Feuer befanden sich im direkt angrenzenden Wohnhaus drei Bewohner in akuter Lebensgefahr. Dass das Feuer übergreifen könnte und schlafende Menschen im Wohnhaus sterben könnten, habe der Angeklagte billigend in Kauf genommen, urteilte das Gericht. Deshalb wurde er auch wegen versuchten Mordes verurteilt.
Bei dem Scheunenbrand war ein Schaden von rund 700.000 Euro entstanden. Die drei Bewohner konnten sich damals unverletzt retten. "Aber wer so handelt, rechnet mit dem Tod von Bewohnern", sagte der Richter bei der Urteilsverkündung.
Drei Monate nach der Tat in Wiblingen brannte das Auto der Ex-Freundin des Mannes. Den Wagen hatte der Angeklagte kurz zuvor mehrfach in der Nacht über eine App geortet. Die Bewegungsdaten des Mobiltelefons passten dazu, erklärte der Vorsitzende Richter. Das Vorgehen "wirke von außen als Stalking".
Mobilfunkauswertung führt zum Brandstifter
Auch beim Brand eines Wohnwagens an der Bezirkssportanlage in Wiblingen spielten die Mobilfunkdaten des Feuerwehrmannes eine entscheidende Rolle. Der Angeklagte fuhr zu dem Parkplatz des Wohnwagens, und nach drei Minuten ging die Fahrt weiter. Seiner damaligen Geliebten schrieb er, dass er gerade im Einsatz sei. Doch die Auswertung der Alarmierungsdaten der Feuerwehr zeigt, dass die Alarmierung erst später erfolgte.
Der Angeklagte selbst hat während des gesamten Prozesses geschwiegen. Sein Verteidiger hatte Freispruch beantragt, weil es außer den Handydaten keine Beweise gebe und auch ein anderer Täter denkbar sei. Die Staatsanwaltschaft hatte auf zehn Jahre Haft plädiert.
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