Verurteilung statt Freispruch: Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen hat eine Bewährungsstrafe gegen einen Feuerwehrmann verhängt. Der Mann hat laut Urteil sein eigenes Auto in einer Tiefgarage angezündet.
Ein Jahr und drei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, dazu 80 Stunden gemeinnützige Arbeit. So lautet das Urteil des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Baar-Kreis) gegen einen Feuerwehrmann aus Villingen-Schwenningen.
Darlehen als mögliches Tatmotiv?
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 24-Jährige im Februar 2023 sein eigenes Auto in einer Tiefgarage in Schwenningen angezündet hat. Alle Indizien führten zu dem Schluss der Brandstiftung, so die Staatsanwaltschaft. Als mögliches Tatmotiv wurde ein Darlehensvertrag genannt. Der Mann hatte am selben Morgen den Kilometerstand bei der Versicherung korrigiert. Auch die Aufzeichnungen der Überwachungskamera in der Tiefgarage unterstützten den Tatverdacht.
Verteidigung forderte Freispruch
Die Verteidigung plädierte auf Freispruch und argumentierte, dass das Einkommen des Mannes und die Finanzierung des Autos keinen Grund für eine solche Tat darstellen. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass seine Reaktion auf das brennende Fahrzeug ein Indiz für seine Unschuld sei. Der Mann wirkte dabei offensichtlich mitgenommen. Die Verteidigerin betonte, dass es nicht die Aufgabe ihres Mandanten sei, seine Unschuld nachzuweisen, sondern dass das Gericht eine eindeutige Schuld feststellen müsse.
Weitere Prozesse gegen Feuerwehrmann?
Die Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt, ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Der 24-Jährige kann zudem mit weiteren zivilrechtlichen Prozessen konfrontiert werden, unter anderem wegen des Schadens von rund 100.000 Euro an der Tiefgarage und des Sachschadens an seinem Auto.
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