Im August ist bei einem Brand in Marbach die Leiche einer Feuerwehrfrau gefunden worden. Jetzt ist sich das Gericht sicher - ihr Mann wollte seine Tat verschleiern.
Das Landgericht Heilbronn hat einen Mann aus Marbach (Kreis Ludwigsburg) wegen Totschlags an seiner Frau und besonders schwerer Brandstiftung verurteilt. Er muss 14 Jahre in Haft. Das Gericht sah es am Freitag als erwiesen an, dass der 29-Jährige seine Frau im August vergangenen Jahres nach einem Trennungsstreit erst bewusstlos geschlagen, dann erwürgt und in den gemeinsamen Keller zweier Mehrfamilienhäuser geschleppt hat.
Um die Tat zu verschleiern, hatte er mit Kartonagen und Grillanzündern versucht, die Leiche zu verbrennen. Drei Bewohner des Hauses hatten den Streit jedoch mitbekommen und später die Feuerwehr alarmiert. Das Feuer konnte gelöscht werden, die Bewohner des Mehrfamilienhauses blieben unverletzt. Täter und Opfer waren beide bei der Freiwilligen Feuerwehr. Marbacher Feuerwehrleute fanden die Leiche ihrer Kameradin im Keller. Bei dem Brand entstand ein Sachschaden von 150.000 Euro.
Ehefrau wollte sich trennen
Das Paar war seit mehreren Jahren verheiratet, 2021 wurde die gemeinsame Tochter geboren, doch es kriselte wohl schon länger in der Beziehung. Im Freundeskreis der getöteten Frau war das wohl bekannt, im Umfeld des Mannes nicht, hieß es am Freitag bei Gericht. Nach einem Zeltlager der Feuerwehr, das beide noch besucht hatten, wollte sich die 28-Jährige dann von ihrem Mann trennen. Dann kam es zum Streit und zu der Tat des Mannes.
Viele Feuerwehrkameraden im Gericht
Bei der Urteilsverkündung waren auch viele Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Marbach im Saal. Das Gericht folgte mit seinem Urteil weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 15 Jahre Haft wegen Totschlags und besonders schwerer Brandstiftung beantragt hatte. Weil der Angeklagte als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr die Gefahr vor allem eines nächtlichen Feuers genau kannte, hatte sie außerdem eine Verurteilung wegen versuchten Mordes an den Hausbewohnerinnen und -bewohnern in 35 Fällen gefordert. Dem folgte das Gericht am Freitag jedoch nicht, weil dem 29-Jährigen kein Tötungsvorsatz nachgewiesen werden konnte. Die Nebenklage hatte auf eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes plädiert, die Verteidigung einen Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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