Nach einem Autounfall auf der A81 hat die Polizei eine Leiche auf der Rückbank gefunden: die Ehefrau des Angeklagten. Er wollte sich mit dem Unfall umbringen. Jetzt muss er in Haft.
Das Landgericht Tübingen hat den Mann zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Der 37-Jährige hat laut Gericht Mitte Juni seine Ehefrau auf einen Parkplatz in Bad Liebenzell (Kreis Calw) erstochen und in sein Auto gelegt. Danach setzte er sich ins Auto und fuhr auf die A81. Bei Epfendorf (Kreis Rottweil) kam es zu dem Unfall. Der damals 36-Jährige war mit hoher Geschwindigkeit von der Fahrbahn abgekommen und gegen eine Mittelschutzplanke geprallt. Er wurde lebensgefährlich verletzt. Auf der Rückbank des Autos fand die Polizei damals die Leiche der Frau.
Totschlag statt Mord
Der Antrag der Staatsanwaltschaft: Mord. Aber der Richter hat auf Totschlag entschieden. Denn wie genau die Tat von statten ging, sei noch immer nicht ganz klar. Die Staatsanwaltschaft konnte nicht beweisen, dass der Mann seine Frau heimtückisch auf den Parkplatz gelockt hat. Auch, dass die Frau bei der Messerattacke arglos war, hat der Richter bestritten. Die Untersuchungen konnten nicht zweifellos bestätigen, dass die Frau von hinten attackiert wurde.
Auch die Beweggründe des Mannes hätten für Mord nicht ausgereicht. Der Verurteilte habe seine Frau aus Wut und Eifersucht über ihren neuen Lebensgefährten umgebracht, so der Richter. Das ließe sich auch aus den zahlreichen, tiefen Stichwunden ablesen. Mehr als 20 Mal hat er auf seine Frau eingestochen. Die Eifersucht sei aber nicht das einzige, sogenannte tatleitende Motiv gewesen.
Der Mann habe die Tat auch aus Verzweiflung begangen. Ausschlaggebend war für den Richter, dass der Verurteilte sich anschließend mehrfach das Leben nehmen wollte. Selbst nach seinem absichtlich verursachten Unfall hat der Mann sich noch mit der Tatwaffe selbst in den Hals geschnitten. Die Tat geschah für den Richter deswegen nicht aus niedrigem Beweggrund und war kein Mord, sondern Totschlag.
Während des gesamten Prozesses hat der Verurteilte sich nicht geäußert und keine großen Reaktionen gezeigt.
"In diesem Fall gibt es drei Opfer"
"Bei diesem Fall handelt es sich um einen besonders tragischen," sagte der Richter bei der Urteilsbegründung. Opfer sei nämlich nicht nur die getötete Frau, sondern auch die zwei gemeinsamen Kinder. Beide sind minderjährig und haben durch die Tat beide Elternteile verloren. Denn dem Vater wurde das Sorgerecht entzogen. Die Kinder wurden in Pflegefamilien aufgenommen und befinden sich teilweise in psychologischer Behandlung.
Die Tochter hat im Verlauf des Prozesses auch selbst als Zeugin ausgesagt. Ihr Vater habe die Mutter oft geschlagen und viel Alkohol getrunken. Er hat auch ihr Handy kontrolliert und sie von ihrer Familie abgeschirmt. Als die Mutter einen neuen Mann kennengelernt hat, wollte sie sich von dem Vater trennen. Gemeinsam haben sie bei einem Versicherungsmakler die Trennung offiziell gemacht. Auf dem Rückweg hat der Verurteilte die Frau umgebracht.
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