In Albstadt-Lautlingen hat ein 63-jähriger Familienvater seine Schwiegermutter und seinen Sohn erschossen. Zwei weitere Familienmitglieder wurden schwer verletzt.
In Albstadt-Lautlingen (Zollernalbkreis) hat es am Sonntagmittag nach Schüssen mehrere Tote gegeben. Das hat die Polizei dem SWR bestätigt. Es habe keine Gefahr für die Bevölkerung bestanden, so ein Polizeisprecher.
So hat der SWR am Sonntagabend über den Fall berichtet:
Tote in Albstadt-Lautlingen: Schütze soll ein Jäger gewesen sein
Wie der SWR aus Sicherheitskreisen erfuhr, habe es sich bei dem Schützen um einen Jäger gehandelt. Dies bestätigten Polizei und Staatsanwaltschaft am Sonntagabend. Der 63-jährige Familienvater habe laut Staatsanwaltschaft vom Montag demnach seine 84-jährige Schwiegermutter und seinen 24 Jahre alten Sohn erschossen. Zunächst hieß es, er habe seine Mutter erschossen. Der Schütze soll auch versucht haben, seine 59 Jahre alte Frau und seine 26-jährige Tochter zu töten. Die Tochter schwebt in Lebensgefahr, die Ehefrau wurde schwer verletzt. Beide wurden mit einem Hubschrauber in die Klinik geflogen.
Bei dem getöteten 24-Jährigen handelt es sich um einen FDP-Politiker. "Heute haben wir nicht nur einen großen Liberalen und engagierten Europäer verloren. Sondern auch einen herzlichen Menschen, den wir alle sehr geschätzt haben und unfassbar vermissen werden", postete die baden-württembergische FDP am Sonntagabend in ihrer Instagram-Story.
Hintergründe und Motiv unklar
Der mutmaßliche Täter wurde tot im Garten des Wohnhauses der Familie gefunden. Nach SWR-Informationen sind auf den mutmaßlichen Täter mehrere Schusswaffen registriert. Die Hintergründe der Gewalttat sind laut Polizei noch unklar. Es gebe derzeit noch keine Hinweise auf ein Motiv des mutmaßlichen Täters, so ein Polizeisprecher. Vor Ort waren Beamte der Kriminaltechnik sowie Ermittler der Kriminalpolizei. Diese sicherten Spuren und Hinweise, um die Tat aufklären zu können.
Am Sonntagabend teilte die Polizei weiter mit, dass es keine Hinweise auf eine Beteiligung Dritter gebe. Nach ersten Ermittlungen dürfte es sich um eine familieninterne Tat und nicht um einen Amoklauf gehandelt haben. Ob die bei der Tat verwendete Schusswaffe zu den Waffen gehörte, die der 63-Jährige im Rahmen seiner Jagdausübung legal besaß, sei ebenfalls Teil der Ermittlungen.
Polizei mit Großaufgebot in Albstadt im Einsatz
Eine Sprecherin des zuständigen Polizeipräsidiums Reutlingen sagte, dass kurz nach 12:30 Uhr der Alarm eingegangen sei. Danach sei man mit einem Großaufgebot nach Lautlingen gefahren - ein Stadtteil von Albstadt mit 1.800 Einwohnerinnen und Einwohnern. Dort habe man die Toten und Verletzten gefunden. Auch ein Spezialeinsatzkommando sei im Einsatz gewesen.
Der Großeinsatz ereignete sich in einem Wohngebiet. Die Polizei hatte den Einsatzort großflächig abgesperrt. Im Einsatz waren Augenzeugen zufolge 30 bis 40 Streifenwagen der Polizei, Spezialkräfte der Polizei sowie Dutzende Rettungskräfte. Polizeibeamte seien mit Helmen und Westen geschützt. Über dem Gebiet kreisten auch mehrere Hubschrauber von Polizei und Rettungskräften.
Die Anwohnerinnen und Anwohner beschäftige die Tat, viele von ihnen hätten den Notruf gewählt, so SWR-Redakteurin Sonja Legisa vor Ort. Die Familie soll schon viele Jahre in dem Stadtteil gelebt haben. Nachbarn berichteten, dass sie die Familie als völlig unauffällig wahrgenommen hätten. Weitere Eindrücke gibt es im Video:
Debatte um privaten Waffenbesitz mögliche Folge der Tat
Der Hintergrund des 63-Jährigen könnte indes noch Debatten rund um den privaten Waffenbesitz nach sich ziehen, so SWR Extremismus-Experte Holger Schmidt. "Ich glaube, dass es gut ist, wenn es eine Diskussion gibt", sagte er im SWR-Interview. Genauso deutlich müsse man aber sagen, dass Jäger keine Menschen seien, die potentiell Tötungsdelikte begehen würden.
Es stelle sich nur die Frage, ob die Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers in diesem Fall ausreichend geprüft worden sei. "Diese Antwort kenne ich nicht, aber ich glaube, dass es wichtig ist, dass genau das diskutiert wird", so Schmidt weiter. Wenn Privatpersonen Waffen besitzen dürften, müsse damit die Sicherheit einhergehen, dass damit nichts passiere, wofür die Waffen nicht gedacht seien.
Wieso die Tat nicht als Amoklauf gewertet wird, ordnet Schmidt darüber hinaus im Interview ein:
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