In Esslingen gedenken am Samstag hunderte Menschen gemeinsam des getöteten Luca S. Angehörige und Freunde tragen selbstgemalte Plakate vor das abgebrannte Haus am Tatort.
In Esslingen haben sich am Samstag hunderte Menschen versammelt, um Luca S. bei einem Trauermarsch zu Gedenken. Der 31-Jährige wurde vergangene Woche getötet. Als Verdächtiger gilt ein 61-jähriger Mieter seines Vaters, der sich nach der Tat selbst getötet und das Mietshaus in Brand gesetzt haben soll. Am Nachmittag waren nach Schätzungen rund 400 Menschen zu einem Trauermarsch durch die Stadt zusammengekommen.
Für getöteten Luca S.: Freunde und Angehörige malen Plakate
Vom Esslinger Bahnhof zog der Trauermarsch in einem Bogen durch die Innenstadt. Organisiert wurde der Marsch von einem Freund des 31-Jährigen. Neben Anhängern eines Fußballklubs, zu denen auch Luca gehörte, waren auch Freunde, Familie und viele weitere Menschen gekommen, um Anteil zu nehmen. Mit Plakaten, wie "Für immer Luca" und "Wir vermissen Dich", zogen sie in stillem Gedenken bis vor den Tatort in der Esslinger Altstadt. Dort legten die Menschen Blumen nieder und stellten Kerzen auf. Einige Plakate hängten sie an einen Bauzaun vor dem abgebrannten Haus.
Von dem Haus, in dem Luca S. getötet wurde, ist nur noch eine Ruine übrig. Ein 61-jährige Mieter soll Luca S. vergangene Woche wegen eines Mietstreits erschossen, Feuer in dem Haus gelegt und sich dann selbst getötet haben. Der Eigentümer des Hauses und Vater von Luca konnte von einem Balkon gerettet werden. Die Verlobte von Luca kam mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus. Sie war aus einem der Fenster des Hauses gesprungen, um sich zu retten.
Im SWR erhob der Vater von Luca S. nach der Tat schwere Vorwürfe gegen die Polizei: Sein Sohn könnte noch leben, hätte die Polizei früher eingegriffen. Am Dienstagabend erklärte die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, dass sie die Staatsanwaltschaft in Heilbronn damit beauftragt habe, die Vorwürfe zu prüfen. So soll ein Interessenkonflikt vermieden werden. Zunächst werde geprüft, ob ein Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung vorliege und ob ein formales Ermittlungsverfahren einzuleiten sei.
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