Ende April wird es umfangreiche Streckensperrungen im Großraum Stuttgart geben. Die Bahn will Kundinnen und Kunden dafür entschädigen. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.
- Wer genau bekommt eine Entschädigung?
- Wie hoch ist sie?
- Wie läuft der Prozess ab?
- Wie sind die Reaktionen auf die Erstattung?
- Warum gibt es die Einschränkungen?
Wegen Bauarbeiten zu Stuttgart 21 und dem digitalen Bahnknoten werden Ende April Strecken in und um Stuttgart gesperrt. Die Deutsche Bahn will Reisende für Einschränkungen ab Ende April durch die kurzfristigen Streckensperrungen in und um Stuttgart entschädigen. Abonnentinnen und Abonnenten und Inhaber von Jahreskarten sollen zwischen 31 Euro und 49 Euro erstattet bekommen.
Durch die Bauarbeiten kommt es ab Ende April zu zahlreichen Zugausfällen, Umleitungen und Ersatzverkehr mit Bussen. Diese haben Auswirkung auf den Nahverkehr in ganz Baden-Württemberg und auch auf den Fernverkehr. Lesen Sie hier, welche Zugverbindungen betroffen sind:
Digitaler Bahnknoten und Stuttgart 21 Bauarbeiten der Bahn beginnen: Sperrungen und Notfallfahrpläne
Im Großraum Stuttgart greifen jetzt die ersten kurzfristig von der Bahn angekündigten Einschränkungen. Für die Bauarbeiten an einem digitalen Bahnknoten kommt es zu Zugausfällen.
Wer genau bekommt eine Entschädigung?
Die Entschädigung soll für alle Fahrgäste gelten, die von den Sperrungen betroffen sind und ein Aboticket besitzen. Entscheidend hierbei ist der Stichtag, so eine Bahnsprecherin gegenüber dem SWR. Die Entschädigung gilt für die Fahrgäste, die zum Stichtag 5. April 2023 Inhaber eines der folgenden Abo-Tickets sind:
- VVS-Abo oder VVS-JahresTicket
- Abo oder Jahres-Ticket des Regionalzugverkehrs
- JugendTicketBW bzw. StudiTickets des VVS und gegebenenfalls benachbarter Verbünde
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Bahn will die Betroffenen in Höhe eines Monatspreises für das Deutschlandticket entschädigen. Diese Kunden sollen also 49 Euro erstattet bekommen. Betroffene JugendTicketBW-Abonnenten beziehungsweise StudiTicket-Inhaber erhalten 31 Euro zurück.
Wie läuft der Prozess ab?
Die gute Nachricht: In der Regel müssen die Fahrgäste nicht aktiv werden. Die verschiedenen Kundencenter werden die registrierten Abokunden direkt anschreiben, um sie über den weiteren Prozess zur Entschädigung zu informieren. Diese veranlassen dann auch "unbürokratisch die Auszahlung". Dieser Prozess soll automatisch verlaufen, die Kundinnen und Kunden müssten sich dafür nicht extra an ihr Kundencenter wenden. Für die betroffenen Stammkunden ohne Abo-Vertrag (Jahrestickets im Barkauf und StudiTickets) sollen Informationen zum Verfahren noch auf den Internetseiten der beteiligten Verkehrsverbünde bekannt gegeben werden. Der Grund laut Bahn: "In diesem Bereich kann teilweise nicht auf gespeicherte Kundendaten zurückgegriffen werden."
Wie sind die Reaktionen auf die Erstattung?
Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) begrüßte die Ankündigung der Bahn, Fahrgäste zu entschädigen. "Das ist geboten, zumal zehntausende Fahrgäste im Bahnverkehr über mehrere Wochen unter den Folgen der Sperrungen zu leiden haben." Jetzt erwarte man von der Bahn einen gut funktionierenden Ersatzverkehr im Zeitraum der Sperrungen.
Digitalisierung der Bahn Digitaler Knoten Stuttgart: Streckensperrungen ab April
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Dem stimmte auch Thomas Bopp, der Vorsitzende vom Verband Region Stuttgart zu. "Die kurzfristigen Streckensperrungen bleiben ein großes Ärgernis für die Fahrgäste." Der Verband Region Stuttgart bestellt bei der Bahn die S-Bahn-Züge und gibt vor, in welcher Taktung die Züge fahren sollen.
Warum gibt es die Einschränkungen im Großraum Stuttgart?
Im Rahmen der Bauarbeiten zu Stuttgart 21 und dem digitalen Bahnknoten Stuttgart wird es im Verlauf des Jahres zu umfangreichen Bauarbeiten kommen wird. Der Konzern hatte im März angekündigt, dass wegen Kabelarbeiten für das neue europäische Zugsicherungssystem ETCS wichtige Bahnstrecken über Wochen teilweise oder komplett gesperrt werden. Für ETCS müssen im Großraum Stuttgart rund 1.200 Kilometer Kabel verlegt werden.
Von 21. April an sind in einem ersten Schritt unter anderem Strecken nach Ulm, Aalen, Tübingen und Schwäbisch Hall für mehrere Tage betroffen. Ab Mitte Mai soll es dann zu noch umfangreicheren Einschränkungen und Streckensperrungen kommen, erklärte die Bahn dem SWR.
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