Bei einem Notfall könnten bald Ersthelfer in der Nähe zuerst nach dem Rechten sehen, bevor der Krankenwagen kommt. Denn SWR-Informationen zufolge soll eine Notfall-App bald eingeführt werden.
Das neue Rettungsdienstgesetz soll vor seiner Verabschiedung im baden-württembergischen Landtag noch in ein paar Punkten verändert werden. Laut SWR-Informationen soll nämlich eine landesweite Notfall-App eingeführt werden.
Neues Rettungsdienstgesetz: Notfall-App soll landesweit eingeführt werden
Mit der Notfall-App sollen unter anderem unnötige Fahrten von Rettungswagen vermieden, aber auch noch schneller erste Hilfe geleistet werden. Denn bis ein Krankenwagen bei einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall eintrifft, kann es bereits zu spät sein. Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisch geschulte Ersthelfer in der Nähe sollen über die App direkt über den Notfall informiert werden. So soll zumindest die Erstversorgung sichergestellt werden, bis der Rettungswagen eintrifft. Leitstellen sollen durch das Gesetz dazu verpflichtet werden, die Apps auch einzusetzen.
Schnellere Hilfe durch Ersthelfer-App: Viele Landkreise testen bereits
In verschiedenen Regionen des Landes sind Notfall-Apps bereits im Einsatz. Bereits 2017 startete Freiburg einen Pilotversuch mit der App "First AED" von der Initiative Region der Lebensretter. Dort wurden 2022 fast 2.000 Alarmierungen registriert. Mittlerweile ist sie auch in Aalen (Ostalbkreis) und in Heilbronn verfügbar. Im Neckar-Odenwald-Kreis können Notfälle mit der "Mobile Retter"-App gemeldet werden. Göppingen wird mithilfe von "Corhelp3" abgedeckt. Auch andere Kommunen haben bereits Interesse angemeldet.
Im September 2023 waren in Baden-Württemberg bereits 4.500 Ersthelfer in einer Notfall-App registriert. Um sich als solcher anmelden zu können ist eine Mindestqualifikation erforderlich.
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Grüne und Opposition fordern weitere Änderungen des Gesetzes
Der Grünen-Fraktion zufolge soll im neuen Gesetz außerdem die Voraussetzungen für Gemeinde-Notfallsanitäter geschaffen werden. Diese könnten Rettungswagen-Fahrten wegen geringfügiger Indikationen verhindern.
Die Opposition fordert weitere Änderungen. Es müsse auch festgelegt werden, welche Krankheitsbilder als akuter Blaulichteinsatz gelten, sagt die FDP. Hier gebe es einen Ermessensspielraum, der da nicht hingehöre.
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