Höchstens 15 Minuten soll es dauern, bis nach einem Notruf Rettungskräfte eintreffen - egal ob akute Lebensgefahr besteht oder nicht. Je nach Schwere des Notfalls fordern Hilfsorganisationen mehr Freiheit.
Wegen eines Gerichtsurteils muss das Land Baden-Württemberg das Rettungsdienstgesetz überarbeiten. Dabei geht es vor allem um die Hilfsfrist für Rettungsdienste, die zuletzt auf 12 Minuten festgelegt wurde. Hilfsorganisationen und Landkreistag fordern eine flexible Regelung je nach schwere des Notfalls statt einer starren Zeit für alle. Denn bei einem Herzinfarkt müsse der Rettungsdienst schneller vor Ort sein als bei einem gebrochenen Arm.
Rettungsdienste wollen sich auf medizinische Notfälle konzentrieren
Es gehe in den Urteilen nicht um die Qualität des Rettungsdienstes, sondern um Formalitäten, betonte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags, Alexis von Komorowski, am Freitag. Starre Fristen dürften bei der Neuregelung des Gesetzes nicht mehr zur Vorgabe gemacht werden, sagte der Regionalgeschäftsführer der Malteser, Klaus Weber. "Ziel ist es, den Rettungsdienst auf die medizinischen Notfälle zu konzentrieren, damit wir dort schnell sind und auch noch schneller als bisher." Weber ist auch Vertreter des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) und der Johanniter.
Bereits nach vier Minuten sei bei einem Kreislaufstillstand das Leben der Patientin oder des Patienten bedroht. Eine Kategorisierung nach Schwere des Notfalls sollte bei der Neugestaltung der Hilfsfrist berücksichtigt werden, fordern die Hilfsorganisationen.
Urteil fiel im Mai Hilfsfristen für Rettungsdienste: Gericht macht dem Land Druck
Die baden-württembergische Landesregierung muss die Hilfsfrist für Rettungsdienste neu regeln. Bisher sei das noch nicht passiert, meinen Richter. Jetzt erhöhen sie den Druck.
Urteil: BW muss Rettungsdienstgesetz überarbeiten
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hatte im Mai geurteilt, dass das Land das Rettungsdienstgesetz überarbeiten muss. Im Gesetz sind 10 bis maximal 15 Minuten als Hilfsfrist festgehalten. Im Rettungsdienstplan 2022 hingegen sprach das Innenministerium von 12 Minuten in 95 Prozent der Notfalleinsätze. Diese 12 Minuten seien aber ohne Einverständnis des Landtags eingebracht worden, weshalb der VGH die Vorgabe als unwirksam erklärte.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte vergangene Woche einem Eilantrag stattgegeben und damit den Druck auf das Land erhöht, die Neuregelung zügig umzusetzen. Innenminister Thomas Strobl (CDU) betonte, man habe mit Hochdruck an einem neuen Gesetz gearbeitet. "Das Gesetz ist fertig und kann noch in diesem Monat im Kabinett beraten werden, so dass es danach in die weitere Anhörung und parlamentarische Beratung gehen kann."