Sinnvoll oder gefährlich? Der Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis stößt in BW auf Kritik. Auch was die Finanzierung von Präventionsmaßnahmen angeht, ist vieles ungeklärt.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einem Gesetzentwurf zur Teillegalisierung des Cannabis-Anbaus und -Konsums zugestimmt - was für weitere Diskussionen sorgen dürfte. In Baden-Württemberg stößt der Entwurf teilweise auf Kritik. Er sieht unter anderem vor, dass der Besitz von 25 Gramm Cannabis straffrei werden soll. Der Ankauf soll über Anbauvereine geregelt werden, der Anbau von bis zu drei Pflanzen wäre zuhause möglich. Nun müssen noch Bundestag und Bundesrat darüber entscheiden.
Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) bewertete die Entscheidung als "falschen Weg der Ampel", der, so Strobl weiter, "ins Nirwana und in den Nebel" führe. Sie sei hochgefährlich für Baden-Württemberg hinsichtlich der Grenze zu Frankreich, da dort strengere Regeln herrschten und ein Cannabis-Tourismus zu befürchten sei.
Kabinett stimmt Teillegalisierung von Cannabis zu Mannheimer Suchtforscher befürchtet steigende Zahl von Cannabis-Abhängigen
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch dem Gesetzentwurf zur Teillegalisierung des Cannabis-Anbaus und -Konsums zugestimmt. Ein Mannheimer Suchtforscher hat aber starke Bedenken.
Auch ein Sprecher des grün geführten Sozialministeriums teilte auf Anfrage mit, der Entwurf lasse einige Punkte offen. Dazu gehöre für Baden-Württemberg etwa die Frage nach dem Kontrollaufwand oder Finanzierungsfragen, zum Beispiel für die Drogenprävention. Der Gesetzentwurf des Kabinetts enthalte zwar Präventionsmaßnahmen durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Fehlen würden jedoch Instrumente oder finanzielle Zusagen seitens des Bundes. Dem schließt sich auch die Landessuchtstelle an: Schon jetzt reichten die Mittel nicht aus, um an jeder Schule im Land Aufklärungsaktionen gegen Drogen durchzuführen.
Sozialministerium: Aus suchtpolitischer Sicht sinnvoll
Das Sozialministerium befürworte die Entscheidung aber grundsätzlich aus suchtpolitischer Sicht, so ein Sprecher am Mittwoch gegenüber dem SWR. Es gehe um den kontrollierten Umgang mit Cannabis. Der Konsum sei unter jungen Menschen - trotz Verbot - angestiegen: "Deshalb teilen wir die Ziele, zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen." Dazu gehört laut Ministerium auch, die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention zu stärken, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu stärken. Zudem könne mit der Kontrolle der Qualität von Konsum-Cannabis verhindert werden, dass erheblich gefährlichere Substanzen konsumiert werden.
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Das Sozialministerium plant nach Angaben eines Sprechers, gemeinsam mit Suchtberatungsstellen ein Papier mit einer gemeinsamen Haltung und Strategie für die Cannabis-Prävention im Land zu entwickeln. Es soll unter anderem zentrale Botschaften im Zusammenhang mit einem kontrollierten Umgang mit Cannabis enthalten. Auch die Bedeutung der schulischen Suchtprävention soll in dem Papier hervorgehoben werden. Das Papier soll zum neuen Schuljahr zur Verfügung stehen.
Ulmer Ärzte: Cannabis-Freigabe sei ein Fehler
Auch Ärzte der Uniklinik für Psychiatrie in Ulm halten die Freigabe von Cannabis für einen Fehler. Die negativen Folgen seien in Ländern zu beobachten, die Cannabis zum Eigenkonsum bereits freigegeben haben. "Die Tendenz ist es, dass nach der Cannabis-Legalisierung mehr Menschen konsumieren, insbesondere zwischen 15 und 20 Jahren", so der Ulmer Psychiatrie-Professor Carlos Schönfeldt-Lecuona im SWR. Bei diesen sei der Konsum eine "besonders gefährliche Situation". Cannabis könne verschiedene Krankheitsbilder verursachen.
Der SWR hat sich am Mittwoch umgehört: Wie stehen die Bürgerinnen und Bürger zum Gesetzentwurf? Eindrücke aus Heilbronn:
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