Nachdem die Pläne zur Legalisierung von Cannabis bekannt wurden, mussten einige Cannabis Social Clubs bereits Mitgliederanfragen ablehnen. Der Andrang war zu groß.
Schon vor der offiziellen Cannabis-Legalisierung in Deutschland haben sich erste Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet, der Ansturm darauf ist deutschlandweit enorm. Deswegen nehmen manche schon jetzt keine Mitglieder mehr auf - so auch in Baden-Württemberg. "Seit der Ankündigung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach im April, dass sich im Hinblick auf die Cannabislegalisierung etwas tun wird, wurden wir von Mitgliedsanträgen überrannt. Inzwischen haben wir beschlossen, keine neuen Mitglieder mehr aufzunehmen", sagte der Vorsitzende des CSC Stuttgart, Julen Merino. Der Verein habe inzwischen fast 470 Mitglieder.
Aktuell 15 Cannabis Social Clubs in Baden-Württemberg
Laut dem Dachverband deutscher Cannabis Social Clubs (CSCD) sind die meisten CSC in Baden-Württemberg sehr jung. "In aller Regel lagen die Mitgliederzahlen im April im einstelligen oder niedrigen zweistelligen Bereich. Ich weiß von einigen Clubs, dass sie so viele Anfragen haben, dass es einen offiziellen Mitgliederstopp gibt", sagte CSCD-Vorstand Steffen Geyer. Aktuell gibt es in Baden-Württemberg 15 Clubs, mit denen der deutsche Dachverband in Kontakt stehe.
Laut Geyer beschränkt sich der aktuelle Gesetzentwurf für den Anbau auf vergleichsweise stark gesicherte "befriedete Gebiete". "Das können Gewächshäuser, Lagerhallen oder ähnliche Einrichtungen sein. Als Verband arbeiten wir darauf hin, diese Regeln der geringen Gefährlichkeit von Cannabis anzupassen und so ökologisch und ökonomisch sinnvollere Aufzuchtorte zu ermöglichen", sagte Geyer. Rein biologisch gebe es für den Anbau kaum Grenzen. Die Pflanze sei sehr genügsam und könne quasi überall erfolgreich produziert werden.
Cannabisgesetz Bundestag stimmt für Cannabis-Legalisierung – PRO und CONTRA
Der Bundestag hat sich dafür entschieden, dass Erwachsene in Deutschland ab April legal kiffen dürfen. Aber ist die Legalisierung von Cannabis aus wissenschaftlicher Sicht vertretbar?
Landwirte wollen in Anbau von Hanf einsteigen
Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) sieht bei Landwirten in Deutschland großes Interesse an der Legalisierung von Cannabis. "Viele Bäuerinnen und Bauern stehen in den Startlöchern, um Hanf anzubauen", sagte der Grünen-Politiker in einem Medienbericht. Die Sprecherin des Landesbauernverbands in Stuttgart erklärte dazu: "Wenn es entsprechend umgesetzt wird, dass es für Landwirte machbar ist, kann ich mir gut vorstellen, dass das Bauern auch machen." Man wisse aber noch nicht, wie die Voraussetzungen sein werden und welche Auflagen es geben werde.
Suchtexperte begrüßt Legalisierung Cannabis: Shopbetreiber in BW sehen Existenz gefährdet
Einige Unternehmer aus Baden-Württemberg haben darauf gesetzt, dass Cannabis künftig auch in Shops verkauft werden kann. Umso härter trifft sie der nun vorgelegte Gesetzentwurf.
Kein freier Verkauf in spezialisierten Geschäften
Die Bundesregierung plant die Legalisierung von Cannabis in einem gewissen Rahmen. Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für über 18-Jährige und der Anbau von maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf erlaubt werden sollen. Anfangs wurde ein freier Verkauf der Droge in spezialisierten Geschäften diskutiert. Den soll es nun aber nicht geben. Cannabis soll stattdessen in den genannten Cannabis Clubs gemeinschaftlich angebaut und abgegeben werden dürfen.
Räume und Grundstücke der Cannabis-Clubs, in oder auf denen die Droge gelagert und angebaut wird, müssen umzäunt und gesichert werden, etwa mit einbruchsicheren Türen und Fenstern. Gewächshäuser brauchen einen Sichtschutz. Cannabis-Vereine müssen Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen und sicherstellen, dass Grenzwerte für Pflanzenschutz- oder Düngemittelrückstände eingehalten werden.
Droge darf nur an Mitglieder der Cannabis-Clubs ausgegeben werden
Cannabis darf nur an Mitglieder ausgegeben werden, maximal 50 Gramm im Monat und nur in einer "neutralen Verpackung", damit es für Jugendliche keine "Konsumanreize" gibt, wenn sie diese zu sehen bekommen. Ein Beipackzettel mit Angaben zu Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte sowie Wirkstoffgehalt soll Pflicht sein. Das Bundeskabinett wird voraussichtlich kommende Woche über den Gesetzentwurf beraten.