Am 9. Juni 2024 steht die Kommunalwahl an. Immer mehr Menschen in Baden-Württemberg geben ihre Stimme per Briefwahl ab. Wie sie funktioniert - hier die wichtigsten Punkte.
Die Zahl der Briefwählerinnen und Briefwähler ist in den vergangenen Jahren in Baden-Württemberg stark gestiegen. Auch die Corona-Pandemie gab der Briefwahl einen weiteren Schub. Bei der Kommunal- und Europawahl am 9. Juni 2024 rechnen die Städte und Gemeinden im Land mit vielen neuen Briefwählerinnen und Briefwählern. Deshalb wurden vielerorts auch neue Briefwahlbezirke eingerichtet: In Heilbronn zum Beispiel werden es laut Stadt voraussichtlich 29 Briefwahlbezirke werden - fast doppelt so viele wie bei der letzten Kommunalwahl 2019.
Was es bei der Briefwahl für die Kommunalwahl 2024 zu beachten gibt, erfahren Sie hier:
- Was genau ist die Briefwahl?
- Wann und wie beantragen?
- Wie ausfüllen?
- Vorteile der Briefwahl
- Nachteile der Briefwahl
- Ist die Briefwahl sicher?
Was genau ist die Briefwahl?
Im Urlaub, auf einem Familienfest oder einfach lieber zuhause auf dem Sofa statt im Wahllokal: Wer am 9. Juni 2024 bei der Kommunal- und Europawahl in Baden-Württemberg nicht persönlich ins Wahllokal gehen kann oder will, kann seine Stimme per Briefwahl abgeben.
Wann und wie beantragen?
Entscheidend ist, die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zu beantragen. Dafür ist in der Regel die Wahlbenachrichtigung erforderlich, die von der jeweiligen Gemeinde spätestens drei Wochen vor der Wahl, also bis zum 19. Mai, zugestellt wird. In den 1.101 Städten und Kommunen in Baden-Württemberg werden die Wahlbenachrichtigungen staffelweise versandt. Das heißt: nicht alle Bürgerinnen und Bürger haben sie am gleichen Tag im Briefkasten. Bis spätestens 19. Mai sollte sie aber angekommen sein. Wenn sie bis dahin nicht eingetroffen ist, fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach.
Die Briefwahlunterlagen können dann online, per Post oder per E-Mail beantragt werden. Aber Achtung: Von Ort zu Ort sind die Regeln unterschiedlich. Im südbadischen Lörrach zum Beispiel kann man jetzt schon ohne Wahlbenachrichtigung die Briefwahlunterlagen per Mail beantragen. Die Benachrichtigungen selbst werden dort erst in den nächsten Wochen versandt.
In Mannheim ist laut Stadt die Wahlbenachrichtigung notwendig, um die Unterlagen online zu beantragen: entweder mit einem QR-Code, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist oder über ein Onlineportal. In Stuttgart ist es nach Angaben eines Stadtsprechers bereits jetzt möglich, die Unterlagen zu beantragen. Dort sind die ersten Wahlbenachrichtigungen auch schon versandt worden. In Karlsruhe habe der Versand am Freitag gestartet, so die Stadt in einer Mitteilung.
Alternativ ist es möglich, persönlich ins Rathaus zu gehen und die Briefwahlunterlagen beim Wahlamt abzuholen. Das ist in einigen Städten ab dieser Woche schon möglich, zum Beispiel auch in Stuttgart. In Karlsruhe geht das ab kommenden Montag (13.5.) und in vielen weiteren Gemeinden ab Mitte Mai. Um die Bürgerinnen und Bürger zu informieren, haben viele Kommunen telefonische Hotlines zur Kommunalwahl oder Informationsseiten im Internet eingerichtet.
Wie die Briefwahlunterlagen ausfüllen?
Wenn Sie dann ihre Briefwahlunterlagen per Post erhalten haben, füllen Sie den Stimmzettel persönlich aus, legen ihn in den amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und verschließen ihn.
Wichtig ist, es muss auch eine vorgedruckte eidesstattliche Erklärung auf dem Wahlschein unterzeichnet werden. Beides kommt dann in den amtlichen Wahlbriefumschlag. Der Wahlbrief muss per Post rechtzeitig an den Vorsitzenden des Gemeindewahl-Ausschusses geschickt werden. Es wird empfohlen, den Wahlbrief drei Werktage vor dem Wahltag abzuschicken: Das ist bei der Kommunalwahl 2024 in Baden-Württemberg Donnerstag, der 6. Juni.
Entscheidend ist, die "Deadline" einzuhalten: Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag, also am 9. Juni 2024 bis 18 Uhr, im Wahlamt Ihres Hauptwohnsitzes eingegangen sein. Der Wahlbrief kann übrigens auch persönlich bei dieser Stelle (in der Regel das Rathaus der Gemeinde) abgegeben werden. Auch hier gilt die Frist: 9. Juni 2024 bis 18 Uhr.
Vorteile der Briefwahl
Die Briefwahl hat einige Vorteile. Ganz banal: Ein Wahltermin kann nicht vergessen werden. Außerdem ist das Anstehen vor dem Wahllokal nicht notwendig. Manche Wählerinnen und Wähler werden es vielleicht auch angenehmer finden, in aller Ruhe in den eigenen vier Wänden über dem Stimmzettel zu sitzen und zu überlegen, wen man in den Gemeinderat oder den Kreistag wählen will.
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Briefwählerinnen und Briefwähler in Baden-Württemberg stark gestiegen. Bei der Landtagswahl 2021 gab es laut dem Statistischen Landesamt zum ersten Mal mehr als 50 Prozent Briefwählerinnen und Briefwähler: 51,5 Prozent der abgegebenen Stimmzettel kamen per Briefwahl. Für die Stuttgarter Sozialwissenschaftlerin Angelika Vetter hat die Briefwahl einen weiteren Vorteil: "Die internationale Wahlforschung zeigt, dass in den Ländern, wo es die Briefwahl gibt, die Wahlbeteiligung deutlich höher ist als in anderen Ländern."
Nachteile der Briefwahl
Die Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig beantragt und abgeschickt werden. Es fehlt das "Wahlerlebnis", das besonders für Erstwählerinnen und Erstwähler auch wichtig sein kann. Und Sozialwissenschaftlerin Angelika Vetter von der Universität Stuttgart weist auf ein weiteres Problem hin: Die Wahl finde daheim häufig nicht geheim statt, wie dies gesetzlich vorgesehen ist. "Da ist vielleicht der Ehemann, der sehen will, was seine Frau angekreuzt hat und wem sie ihre Stimme gegeben hat oder der Vater, der mal schauen will, was der Sohn gewählt hat. Die Geheimheit einer Wahl ist dann natürlich nicht garantiert", so Vetter.
Ist die Briefwahl sicher?
In einigen Städten und Kommunen wurden zuletzt fehlerhafte Unterlagen für die Briefwahl versendet. Die Fehler sind rechtzeitig aufgefallen und die korrigierten Unterlagen sollen neu verschickt werden. Grundsätzlich sei die Briefwahl sehr sicher, sagt Frank Brettschneider, Professor für Kommunikationswissenschaft an der Uni Hohenheim. Die Briefwahlunterlagen seien fälschungssicher. Wer Sorge hat, dass die Unterlagen auf dem Postweg verloren gehen, dem rät der Wahlforschungsexperte, die Unterlagen direkt beim Wahlamt einzuwerfen.
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