Prozessauftakt um die Verschmutzung des Trinkwassers mit dem Umweltgift PFC / PFAS war am 14. März 2022 vor dem Landgericht Baden-Baden. Die Zivilklage der Stadtwerke Rastatt richtete sich gegen einen Kompostunternehmer.
Die Stadtwerke klagten wegen der Vergiftung des Grundwassers mit PFC / PFAS als Folge der Düngung mit der gesundheitsschädlichen Chemikalie gegen einen Komposthersteller aus Bühl (Kreis Rastatt). Bis Ende 2008 soll sein Unternehmen mit Papierschlämmen versetzten Kompost auf Äckern in der Region als Dünger verteilt haben.
Streit über PFC / PFAS im Grundwasser
Der Unternehmer bestritt auch am ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht in Baden-Baden, für die Vergiftung verantwortlich zu sein. Seiner Meinung nach kann das PFC / PFAS auch über andere Wege ins Grundwasser gelangt sein. Etwa über Flugbenzin oder Klärschlämme.
Die Stadtwerke haben vor Gericht ihre Vorwürfe weiter konkretisiert. Der Kompostunternehmer aus Bühl ist demnach verantwortlich für den laut Umweltschützern flächenmäßig größten Umweltskandal Deutschlands.
Zweifel an den Vorwürfen von Stadtwerken Rastatt
Das Gericht erklärte, es gebe ein grundsätzliches Problem zwischen Schaden und Verursacher. Der Vorsitzende Richter Frank Konrad Brede bemängelte vor allem, dass es im Jahr 2012 nur eine einzige Grundwasseruntersuchung in Sachen PFC / PAS gegeben habe. Eine Untersuchung allein reiche aber kaum aus, um eine Verunreinigung durch die Chemikalie in dem von den klagenden Stadtwerken angegebenen Zeitraum zwischen 2006 und 2008 zu belegen, weil ja der Zustand des Wassers vorher nicht bekannt gewesen sei.
Das Gericht forderte die streitenden Parteien auf, über eine gütliche Einigung nachzudenken. Einerseits, weil die Beweisaufnahme durchaus langwierig werden könnte und andererseits, weil im Fall eines Urteils die Schadensersatzforderungen tatsächlich in die Millionen gehen könnten.
Verunreinigung des Grundwassers: 6,5 Millionen Euro Schadenersatz
Rund 6,5 Millionen Euro Schadenersatz fordern die Stadtwerke Rastatt von dem Unternehmer. Das Problem in dem Zivilverfahren: Das Gericht muss dem Komposthersteller konkret nachweisen, dass er in den Jahren 2006 bis 2008 Papierschlämme angenommen hat - was grundsätzlich nicht verboten war. Weiter muss nachgewiesen werden, dass diese Papierschlämme PFC-verseucht waren und dann - wissend oder nicht wissend - auf den Böden in der Region ausgebracht worden sind.
Wasserwerk in Rastatt wegen PFC-Verseuchung stillgelegt
Durch die Verunreinigung des Bodens hatten die Stadtwerke unter anderem eines ihrer Wasserwerke stilllegen müssen und viel Geld in Filteranlagen investiert. Die Kosten dafür belaufen sich bislang auf rund 6,5 Millionen Euro - und weitere Millionen sind in Zukunft nötig, so die Stadtwerke. Diese Kosten soll der Kompostunternehmer tragen.
Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn wurden zwar von der Staatsanwaltschaft eingestellt, doch zivilrechtlich kann er dennoch belangt werden. In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Baden-Baden werden unter anderem Mitarbeiter der Firma als Zeugen gehört. Ein erster Gerichtstermin vor knapp einem Jahr wurde wegen Corona abgesagt.
Sanierung der verseuchten Flächen teuer und zeitaufwendig
Die Sanierung von PFC / PFAS-verseuchten Böden ist sehr teuer. Würde man etwa alle rund 1.200 von den Verunreinigungen betroffenen Hektar Land in Mittelbaden abbaggern, entstünden astronomische Kosten, die für niemanden zu stemmen wären. Das Land sieht sich dabei nicht in der Pflicht. Erst im August vergangenen Jahres hatte es erneut Finanzhilfen für Sanierungen abgelehnt.
Rechtlich gelte das Verursacherprinzip, meint auch die am Regierungspräsidium Karlsruhe angesiedelte Stabsstelle PFC. Ein Urteil im nun anstehenden Prozess werde man bewerten, sobald es feststeht, sagte ein Sprecher des Umweltministeriums.
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