Entflohener Mörder aus JVA Bruchsal

JVA Bruchsal: Darum war der verurteilte Mörder in Germersheim in Rheinland-Pfalz

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Autor/in
Martin Gärtner
Bild von Reporter Martin Gärtner aus dem SWR-Regionalbüro Bad Neuenahr-Ahrweiler in Rheinland-Pfalz.
Cornelia Stenull
Ein Foto von Cornelia Stenull

Der Mörder, der seit Tagen vor der Polizei auf der Flucht ist, verbüßt im Gefängnis in Bruchsal eigentlich eine lebenslange Haftstrafe. Der Anstaltsleiter hat nun mit dem SWR gesprochen.

Der 43-jährige Mann verbüßt in der Justizvollzuganstalt Bruchsal in Baden-Württemberg eigentlich eine lebenslange Haftstrafe. Seit Montag, dem 30. Oktober, ist er aber auf der Flucht. Diese gelang dem Straftäter an einem Baggersee bei Germersheim in Rheinland-Pfalz.

Eine Flucht, die Fragen aufwirft: Wie kam es, dass ein verurteilter Mörder, der in Baden-Württemberg in Haft ist, in Rheinland-Pfalz an einem Baggersee spazierengehen darf? Wie konnte ihm die Flucht gelingen und wie konnte er dabei seine elektronische Fußfessel loswerden? Der SWR hat von dem Anstaltsleiter der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bruchsal, Thomas Weber, Hintergründe zu dem Fall bekommen.

Treffen mit Frau und Kindern: "Vollzugsöffnende Maßnahme" für verurteilten Mörder

Der verurteilte Mörder ist - beziehungsweise war bis Montag - nach Angaben von Thomas Weber, Leiter der JVA Bruchsal, im geschlossenen Vollzug untergebracht. Er war weder im offenen Vollzug untergebracht noch hatte er den Status eines Freigängers. Das Gefängnis ohne Begleitung verlassen, durfte er also nicht. Es war laut Weber auch nicht vorgesehen, den Gefangenen bereits jetzt auf eine mögliche Entlassung in der Zukunft vorzubereiten.

Wie kam es also dazu, dass der Mann trotzdem außerhalb des Gefängnisses die Flucht gelingen konnte? Diese sogenannte Ausführung des Straftäters an den Baggersee in Germersheim war nach Angaben des Anstaltsleiters der JVA Bruchsal eine "vollzugsöffnende Maßnahme im Sinne des Justizvollzugsgesetzbuchs Baden Württemberg. Ein solches Resozialisierungsgebot ergibt sich aus dem Grundgesetz.

Das bedeutet, dass Gefangene für eine bestimmte Zeit unter Aufsicht von Vollzugsbeamten die JVA verlassen dürfen. Bei Gefangenen, die eine mehrjährige oder eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen, besteht nach vier Jahren Haft ein Anspruch auf solche Maßnahmen zur "Erhaltung der Lebenstüchtigkeit". Allerdings nur, wenn eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr konkret nicht festgestellt werden kann.

Was verspricht man sich von sogenannten Ausführungen langjähriger Häftlinge? Wie werden ihre Rechte gegen die Risiken für die Gesellschaft abgewogen? Und wie hoch ist die Missbrauchsquote? Das weiß Experte Alexander Baur:

Entflohener Mörder: Der Weg von Bruchsal nach Germersheim

Der Inhaftierte hätte auf seiner "Ausführung" an den Baggersee seine Frau und seine zwei Kinder treffen sollen. Nach Angaben der Gefängnisleitung hat es seit Oktober 2019 bereits acht solcher "Ausführungen" gegeben, die ohne Probleme abgelaufen seien. Der Straftäter war zu diesen Treffen jeweils in Begleitung von zwei oder drei Vollzugsbeamten unterwegs.

Nach Angaben der JVA ist es nicht üblich, "Ausführungen" ausschließlich im Stadtgebiet von Bruchsal oder im häuslichen Umfeld stattfinden zu lassen. "Ausführungen" könnten auch in der näheren Umgebung der JVA erfolgen - in diesem Fall also im rheinland-pfälzischen Germershein, rund 30 Kilometer von Bruchsal entfernt.

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Wie hat sich der verurteilte Mörder von der elektronischen Fußfessel befreit?

Die genauen Umstände, wie der verurteilte Mörder fliehen konnte, werden derzeit noch ermittelt. Fest steht: Er konnte nicht nur den Vollzugsbeamten entkommen, die ihn begleiteten. Der Mann konnte sich außerdem von seiner elektronischen Fußfessel befreien. Sie wurde nach seiner Flucht in einem Waldstück in der Nähe des Baggersees gefunden.

Der 43-Jährige verurteilte Mörder floh bei einer Ausführung in Germersheim. Zuvor saß er wegen Mordes in Bruchsal in Haft.
Von einer solchen elektronischen Fußfessel konnte sich der Mörder auf seiner Flucht befreien.

Nach Angaben des Leiters der JVA Bruchsal, Thomas Weber, wird Straftätern mit lebenslanger Freiheitsstrafe in Baden-Württemberg bei "Ausführungen" eine elektronische Fußfessel angelegt. Das gelte auch für Straftäterinnen und Straftäter, die zu Sicherungsverwahrung verurteilt sind. Sollte die Fußfessel manipuliert oder zerstört werden, wird ein Alarm ausgelöst.

Normalerweise wird die Fußfessel nach Ende der Maßnahme in der JVA mit speziellem Werkzeug wieder gelöst. Laut JVA Bruchsal wurde die Fußfessel am Morgen der "Ausführung" fachgerecht angelegt und dies von der überwachenden Stelle so bestätigt. Wie oder mit welchen Hilfsmitteln es dem Mann gelang, sich der Fessel zu entledigen, ist derweil weiter unklar. Das werde derzeit geprüft, so Anstaltsleiter Weber.

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