Gemeinderatsbeschluss verhindert Bürgerbefragung

Standort Klinikum Mittelbaden: Bürgerbegehren laut Stadt Baden-Baden unzulässig

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Patrick Neumann
Patrick Neumann
Mathias Zurawski
Mathias Zurawski

Das Bürgerbegehren gegen den geplanten Standort des neuen Klinikums Mittelbaden ist nicht zulässig. Laut Stadtverwaltung verhindert ein Gemeinderatsbeschluss die Befragung.

Das geplante Bürgerbegehren zum Standort des neuen Zentralklinikums Mittelbaden in Baden-Baden statt in Rastatt ist rechtlich nicht zulässig und kann deswegen nicht stattfinden. Das hat am Donnerstag die Stadt Baden-Baden mitgeteilt. Ein zuvor getroffener Beschluss des Gemeinderats für das Klinikum verhindere das Begehren.

Stadt Baden-Baden: Entscheidung über Klinikstandort bereits getroffen

Grund für die Unzulässigkeit sei nach rechtlicher Prüfung nicht die Zahl der von einer Bürgerinitiative gesammelten Unterschriften. Laut Stadt sorgt ein Gemeinderatsbeschluss vom 25. November dafür, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist. In dem Beschluss hat sich der Gemeinderat bereits auf den geplanten Standort des neuen Klinikums am Rastatter Münchfeldsee festgelegt. Das verhindere die Durchführung des eingereichten Bürgerbegehrens. Man hätte den Antrag auf das Begehren anders formulieren müssen. Am 16. Dezember soll der Gemeinderat das Bürgerbegehren offiziell für unzulässig erklären.

Außerdem fehle ein Vorschlag zur Deckung der Kosten, so die Stadt in ihrer Begründung weiter. Auf diesen Kostendeckungsvorschlag der Initiative könne auch aufgrund drohender Mehrkosten nicht verzichtet werden.

Der Gemeinderat hat die mit dem Bürgerbegehren eingereichte Frage bereits entschieden, sodass ein initiierendes Bürgerbegehren hiergegen nicht mehr zulässig ist.

Bürgerinitiative will rechtliche Situation prüfen

Eine Baden-Badener Bürgerinitiative hatte 4.516 gültige Unterschriften für das Bürgerbegehren "Für Baden-Baden als Standort für das zukünftige Zentralklinikum" gesammelt. Das sind deutlich mehr als die erforderlichen 2.933 Unterschriften.

Die breite Unterstützung der Bürgerschaft Baden-Badens sehen wir als Auftrag weiterzumachen.

Die Stadt Baden-Baden habe am Donnerstag bereits schriftlich über die Unzulässigkeit der Bürgerbefragung informiert, so die Initiative in einer Mitteilung. Die Initiative hat angekündigt, die Haltung der Stadt und die rechtliche Situation zu prüfen. Ihr bleibt die Möglichkeit, mit einem weiteren neu formulierten Bürgerentscheid den Beschluss des Gemeinderats anzufechten. Man wolle Bürgerinnen und Bürgern Baden-Badens weiter die Möglichkeit geben, über die Zukunft des Klinikstandorts Baden-Baden selbst zu entscheiden.

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Nach dem Baden-Badener Gemeinderat hatte auch der Kreistag Rastatt Ende November mehrheitlich für den Standort des Klinikums am Münchfeldsee in Rastatt gestimmt. Die Beschlüsse seien die Grundlage, weitere Schritte anzugehen, so der Rastatter Landrat Christian Dusch. Derzeit wird von Kosten in Höhe von rund 676 Millionen Euro für das geplante Zentralklinikum ausgegangen. Es soll die bisherigen Krankenhäuser in Baden-Baden, Rastatt und Bühl ersetzen.

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