Sind Mordmerkmale gegeben? Die Staatsanwaltschaft ermittelt in diese Richtung nach der Geldautomatensprengung in Wiernsheim mit Flucht über die A6 bei Heilbronn und Folgeunfall.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim - hat ihren Haftbefehl gegen einen 30-Jährigen erweitert. Nun steht auch der Tatvorwurf des Mordes im Raum. Der Mann soll mit zwei Komplizen einen Geldautomaten in Wiernsheim (Enzkreis) gesprengt haben und danach geflüchtet sein. Als mutmaßlicher Fahrer des Fluchtfahrzeuges stieß er laut Polizei auf der A6 bei Heilbronn frontal mit einem Kleintransporter zusammen - als er in Gegenrichtung auf die Autobahn auffuhr. Der 45-jährige Beifahrer des Kleintransporters wurde schwer verletzt. Er starb mehrere Tage später an den Folgen des Unfalls.
Billigend in Kauf genommen, dass Unbeteiligte sterben könnten
Der 30-Jährige soll bei seiner Fahrt in falscher Fahrtrichtung "zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass es auf der Autobahn zu einem Frontalzusammenstoß mit einem oder mehreren entgegenkommenden Fahrzeugen mit der Folge tödlicher Verletzungen" von Unbeteiligten kommen könnte, begründet die Behörde den Mordvorwurf. Nach aktuellem Ermittlungsstand sieht die Staatsanwaltschaft die Mordmerkmale der Heimtücke, des Einsatzes gemeingefährlicher Mittel und - im Hinblick auf die ihm vorgeworfene Automatensprengung - auch das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht als erfüllt an.
Flucht zu Fuß und Festnahmen
In der Nacht auf den 11. November sollen die drei Tatverdächtigen in Wiernsheim einen Geldautomaten gesprengt haben. Die Flucht führte bis auf die A6 bei Heilbronn. Auf einem Parkplatz flüchteten zwei 21-jährige Tatverdächtige zu Fuß, sie konnten aber geschnappt werden. Seitdem schweigen sie zu den Tatvorwürfen. Der 30-Jährige sei gegen die Fahrtrichtung weiter auf die A6 aufgefahren und mit dem Kleintransporter zusammengestoßen. Auch der mutmaßliche Lenker des Fluchtfahrzeugs wurde schwer verletzt. Er ist zwischenzeitlich in ein Justizvollzugskrankenhaus verlegt worden.
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