Stallhaltung wird angeordnet

Geflügelpest bei Möwen in Heilbronn nachgewiesen

Stand

In Heilbronn ist die Geflügelpest bei zehn Möwen festgestellt worden. Das wurde am Donnerstagabend bekannt. Es wird eine Stallhaltung angeordnet.

Bei zehn verendeten Möwen, die in Heilbronn am Neckar gefunden wurden, ist die Geflügelpest nachgewiesen worden. Das wurde am Donnerstagnachmittag in der Sitzung des Gemeinderats bekannt. Deshalb sind alle Geflügelhaltungen im Stadtgebiet verpflichtet, die Tiere bis Ende März im Stall zu halten. Es werde eine entsprechende Verfügung geben, in der die Stallpflicht angeordnet wird. So soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Nutztierbeständen unterbunden werden, um damit Infektionen zu verhindern. Wer tote Vögel findet, sollte die Tiere nicht selbst bergen, sondern die Stadt Heilbronn informieren.

Claudia Küpper von der Stadt Heilbronn kündigt eine Allgemeinverfügung zur Stallpflicht der Tiere an:

In der Stadt Heilbronn gibt es nach eigenen Angaben 130 Nutzgeflügelhaltungen mit insgesamt rund 7.000 Tieren, die sich über das gesamte Stadtgebiet verteilen.

Nachweis steht noch aus: Tote Möwe im Kreis Heilbronn gefunden

Im Landkreis Heilbronn gibt es bisher keinen bestätigten Fall von infizierten Vögeln. Dennoch sei man wachsam, heißt es. Am Donnerstag wurde in Möckmühl ebenfalls eine tote Möwe entdeckt. Ob auch sie an der Viruserkrankung gestorben ist, werde jetzt untersucht, sagte eine Sprecherin dem SWR. Seit Dezember hat das Landratsamt schon drei tote Schwäne untersuchen lassen, jedes Mal gab es am Ende keinen Hinweis auf die Geflügelpest.

Aktuell wird intern beraten, ob es im Kreis aufgrund der Heilbronner Fälle auch eine Verfügung zur Stallpflicht geben wird, da die Wildvögel auch über die Stadtgrenzen von Heilbronn fliegen könnten.

Hühner zählen zu gefährdeten Beständen durch Vogelgrippe
Geflügelpest bedroht auch Nutztierbestände.

Erreger: Influenzavirus

Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Erkrankung, die Wasservögel wie Schwäne, Enten, Gänse, Reiher, Kormorane und Möwen, Krähen, Greifvögel und Eulen betrifft, sich aber auch in Nutzgeflügelbeständen ausbreiten kann. Singvögel und Tauben sind nicht betroffen.

Bei dem Erreger der Geflügelpest handelt es sich um ein Influenzavirus. Trotz der hohen Anzahl an weltweiten Ausbrüchen bei Wildvögeln und Geflügel sind Infektionen des Menschen selten.

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