Die Geflügelpest verunsichert Tierhalter. Ab Sonntag gilt auch in Stuttgart eine Stallpflicht. Auch die Wilhelma ergreift jetzt Maßnahmen gegen das Vogelgrippe-Virus.
Ab Sonntag gilt im ganzen Stadtgebiet eine Stallpflicht für Geflügel. Grund dafür ist nach Angaben der Stadt, dass Fachleute bei verendeten Möwen die Vogelgrippe festgestellt haben. "Seit dem vergangenen Wochenende hat die Wasserschutzpolizei im Bereich der Schleuse Obertürkheim 67 verendete Lachmöwen gefunden", heißt es in einer Mitteilung.
Ziel: Kein Kontakt zwischen Wildvögeln und Geflügel
Mit der Stallpflicht bis 31. März wollen die Stuttgarter Behörden eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest, wie die Vogelgrippe auch genannt wird, möglichst verhindern. Ziel sei es, einen Kontakt zwischen Wildvögeln wie Möwen und Geflügel zu unterbinden. "Durch die Stallpflicht ist keine Freilandhaltung mehr gestattet. Die Halter müssen ihre Vögel in geschlossenen Ställen oder Volieren unterbringen", erklärt die Stadt die Verordnung genauer. Das gilt auch für die Wilhelma.
Wilhelma schließt Amazonienhaus und Freiflugvoliere vorübergehend
In der Wilhelma ist bisher noch kein Fall von Vogelgrippe festgestellt worden. Aber auch dort werden Desinfektionswannen aufgestellt oder Vögel aus frei zugänglichen Bereichen ins Gebäudeinnere versetzt. Zum Schutz der Tiere sind das Amazonienhaus und die Freiflugvoliere vorübergehend geschlossen. So soll der direkte Kontakt von Vögeln und Besuchern verhindert werden. In der Wilhelma gibt es mehr als 200 Vogelarten zu sehen.
Stuttgart: Vogelgrippe für Menschen "wenig ansteckend"
Trotz der Maßnahme stellen sich die Stuttgarter Behörden auf weitere Tiere ein, die im Stadtgebiet an der Vogelgrippe verenden. Das werde in erster Linie wohl Wasservögel wie Möwen, Enten, Gänse, Schwäne und Reiher betreffen, ebenso Aasfresser wie Krähen und Bussarde, teilte die Stadt mit. Obwohl die Vogelgrippe "für Menschen und andere Säugetiere, wie Hunde und Katzen, wenig ansteckend" sei, wie die Stadt erklärt, warnt sie vor einem ungeschützten Kontakt mit kranken oder bereits toten Vögeln. Stattdessen sei es besser, sie der Stadt zu melden.
Auch der Kreis Böblingen hat bereits eine Stallpflicht verhängt. Sie gilt seit vergangenem Mittwoch. Anlass war, dass dort unter anderem ein Turmfalke an der Vogelgrippe verendet war.