Minister rechnet mit weiteren Fällen

Vogelgrippe breitet sich in Baden-Württemberg weiter aus

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Tote Schwäne werden entdeckt und an einer Stuttgarter Schleuse verenden 50 Möwen - alle hatten die Vogelgrippe. Viele Kommunen in Baden-Württemberg ordnen nun die Stallpflicht an.

Nach Hunderten Fällen von Geflügelpest in Norddeutschland breitet sich die Viruserkrankung zunehmend auch in Baden-Württemberg aus. Laut Landwirtschaftsministerium wurde die Geflügelpest seit Anfang des Jahres bei 26 Wildvögeln nachgewiesen. Die Dunkelziffer dürfte allerdings höher liegen, weil nicht alle toten Tiere auch getestet werden.

Eine Stallpflicht für Hühner, Gänse und anderes Geflügel gibt es bereits in den Landkreisen Böblingen, Lörrach, Ostalbkreis, Tübingen und Reutlingen. Ab Sonntag gilt sie auch in der Landeshauptstadt. Bislang wurde die Geflügelpest oder auch Vogelgrippe etwa bei Graugänsen und Möwen bestätigt.

Ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums sagte dem SWR, insgesamt seien bislang zwar mehr Fälle von Geflügelpest registriert worden als in anderen Jahren, man habe die Lage aber im Griff. Allerdings müssen inzwischen auch kleinere Geflügelbestände mit weniger als 1.000 Tieren Schutzmaßnahmen treffen, um eine Ausbreitung der hochansteckenden Infektionskrankheit zu verhindern.

Dutzende tote Möwen in Stuttgart

Am Donnerstag bestätigte sich die auch als Vogelgrippe bekannte Seuche zudem in einer Gruppe von mehreren Dutzend toter Möwen an einer Schleuse im Stuttgarter Stadtteil Obertürkheim, wie die Stadt und das Landwirtschaftsministerium mitteilten. Um dem rätselhaften Möwensterben auf den Grund zu gehen, waren die Proben vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, untersucht worden. "Es ist daher davon auszugehen, dass alle toten Möwen an der Vogelgrippe gestorben sind", sagte Agrarminister Peter Hauk (CDU) der Deutschen Presse-Agentur.

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Verlagerung der Seuche nach Baden-Württemberg

Nach Angaben Hauks zeichnet sich eine Verlagerung des Geschehens von Norddeutschland in Richtung Süden ab - mit Folgen für Baden-Württemberg. "Die Anzahl der aktuell lokal begrenzten Fälle in Baden-Württemberg könnte in den kommenden Wochen weiter ansteigen", sagte er.

Es müsse verhindert werden, dass sich die Seuche auch in Geflügelbeständen und Vogelhaltungen ausweiten könne. "Der Schutz des Geflügels in kleineren wie größeren Haltungen muss oberste Priorität haben", sagte der Minister. Jeder direkte oder indirekte Kontakt von gehaltenem Geflügel mit Wildvögeln müsse so weit wie möglich ausgeschlossen werden. Bislang gebe es einen solchen Ausbruch bei Geflügel und sonstigen gehaltenen Vögeln in diesem Jahr nicht. "In Baden-Württemberg mussten bislang auch keine Tiere gekeult werden", sagte Hauk.

RKI schätzt Gefahr für Menschen gering ein

Das Robert-Koch-Institut schätzt das Risiko einer Virusübertragung auf den Menschen als gering ein. Tote Tiere sollte man dennoch besser nicht berühren. Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Infektionskrankheit durch Influenza-A-Viren, die vor allem bei Wasservögeln vorkommt. Die Krankheit ist Fachleuten zufolge für Menschen ungefährlich, sie kann in Nutzgeflügelbeständen aber hohe Verluste verursachen. Die Behörden verordnen bei Ausbrüchen strenge Maßnahmen, damit die Seuche nicht von Wildpopulationen auf Nutztiere übergreift.

Immer mehr Fälle von Vogelgrippe in BW - Kommunen reagieren

Da immer mehr Fälle der Geflügelpest in Baden-Württemberg auftauchen, haben nun auch die Landkreise Böblingen und Lörrach eine Stallpflicht erlassen. Zuvor hatten die Landkreise Tübingen und Reutlingen reagiert. Die Stallpflicht soll zunächst bis Ende März andauern. Damit müssen Hühner, Puten, Gänse und Enten in geschlossenen Ställen untergebracht werden oder in Gehegen, die mit Netzen oder Gittern gegen das Eindringen von Wildvögeln geschützt sind.

Im Januar war ein Weißstorch im Vogelschutzzentrum Mössingen (Landkreis Tübingen) an der Vogelgrippe gestorben. Im Kreis Böblingen wurden zuletzt drei Ausbrüche der Geflügelpest bestätigt: bei zwei Graugänsen in Leonberg und bei einem Turmfalken in Hildrizhausen. Auch bei einer Möwe in Weil am Rhein wurde das H5N1-Virus nachgewiesen. Zuvor hatte es bereits Fälle bei Wildvögeln in der Schweizer Nachbarschaft und im Elsass gegeben.

Das Landwirtschaftsministerium sieht aber bisher von einer landesweiten Stallpflicht ab, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte. Die Ausbrüche bezögen sich derzeit noch auf bestimmte Regionen und seien noch nicht landesweit festgestellt worden.

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