Der Crailsheimer Gemeinderat muss möglicherweise nochmal gewählt werden. Das Regierungspräsidium hat die Wahl wegen der unechten Teilortswahl für ungültig erklärt.
Bürger hatten die Wahl angefochten - nun hat das Regierungspräsidium ihnen Recht gegeben und die Kommunalwahl in Crailsheim (Kreis Schwäbisch Hall) für ungültig erklärt. Die Behörde verlange eine Neuwahl, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. Demnach hatten Crailsheimer Bürger zwei Einsprüche gegen die sogenannte unechte Teilortswahl eingereicht.
Weiteres Vorgehen wird im August entschieden
Der Gemeinderat soll nun zu einer Sondersitzung am 5. August zusammenkommen und über das weitere Vorgehen entscheiden. Es gibt die Option, Einspruch gegen die Entscheidung einzulegen, dann müsste sich zunächst das Verwaltungsgericht Stuttgart mit dem Fall befassen. Erst bei Ablehnung müsste dann neu gewählt werden.
Davon rät Oberbürgermeister Christoph Grimmer (parteilos) aber ab. Er empfiehlt dem Gemeinderat, die Entscheidung anzuerkennen und die unechte Teilortswahl abzuschaffen. Schon in den vergangenen Jahren hatte er sich immer wieder dafür ausgesprochen und gemahnt, die unechte Teilortswahl könne genau zu diesem Ergebnis führen: einer ungültigen Gemeinderatswahl.
Ohne Neuwahlen auch kein Haushalt für Crailsheim
Die Entscheidung zu akzeptieren, hätte außerdem den Vorteil, dass schneller neu gewählt werden könne, erklärt der OB. Denn bis zu einer Neuwahl ist der bisherige Gemeinderat nur geschäftsführend tätig und könnte so keine aufschiebbaren Beschlüsse treffen und beispielsweise auch keinen Haushalt beschließen. "Das führt uns als Stadt also dazu, dass wir aktuell für das Jahr 2025 keinen Haushalt aufstellen können. Das wird so frühestens im Sommer des kommenden Jahres die Möglichkeit sein", gibt Grimmer zu Bedenken.
Crailsheimer OB hatte im Vorfeld gewarnt
Am Freitag zeigte sich Grimmer mit Bekanntwerden der Entscheidung des Regierungspräsidiums erneut verärgert. Er hatte vor der Wahl mehrfach vor Problemen aufgrund der unechten Teilortswahl gewarnt, war jedoch im Gemeinderat mit seinen Bedenken über mehrere Jahre vier Mal gescheitert. Zuvor hatte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim schon die Kommunalwahl 2019 in Tauberbischofsheim für ungültig erklärt. Jetzt sei alles so gekommen, wie er es bereits vermutet hatte, so Grimmer weiter.
Die sogenannte unechte Teilortswahl soll garantieren, dass kleine Teilorte bei der Sitzverteilung im Gemeinderat berücksichtigt werden. Kritiker bemängeln, dass die kleinen Ortschaften dadurch mehr Gewicht bekommen können, als ihnen zusteht.
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