Bildercollage, die die Themen Kita-Gebühr, Gebühr für Anwohnerparken und Wassergebühr behandelt.

Expertin des Städtetags erklärt

Gebühren in Gemeinden - Warum zahlen Arm und Reich oft gleich viel?

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Anwohnerparken, Leitungswasser, Abfall - bei vielen Gebühren in Gemeinden gibt es keine Ermäßigung für Geringverdiener. Bei Kitas ist das oft anders - warum ist das so?

Die Kita-Gebühren in Baden-Württemberg sind seit Jahren ein Streitfall. In einigen Kommunen sind die Kita-Plätze kostenlos. In anderen Städten finden Eltern die Gebühren zu hoch, andere finden sie ungleich verteilt. Wie hoch die Kita-Gebühr ist, hängt in vielen Gemeinden auch davon ab, wie viel Geld die jeweilige Familie verdient. Das hat zuletzt die Stadt Konstanz so entschieden. Gebühren gestaffelt nach Einkommen - an anderen Stellen ist das meist aber nicht der Fall.

Zum Beispiel bei Gebühren für Anwohnerparken. Die dürfen nicht sozial gestaffelt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht erst vor Kurzem in einem Fall mit der Stadt Freiburg entschieden. Freiburg hatte in seiner Satzung für das Bewohnerparken eine soziale Staffelung geregelt. Diese soziale Staffelung hat das Bundesverwaltungsgericht für unwirksam beziehungsweise nichtig erklärt.

Der Grund: Die Rechtsgrundlage (Paragraph 6, Straßenverkehrsgesetz) lässt eine soziale Staffelung nicht zu, sagt Susanne Nusser, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Städtetags in Baden-Württemberg dem SWR. Sie erklärt das so: "Wenn die Ermächtigungsgrundlage auf Bundesebene eine soziale Staffelung nicht ausdrücklich zulässt, dann ist sie im Umkehrschluss auch auf kommunaler Ebene nicht möglich." Bedeutet: Weil die soziale Staffelung nicht im Gesetz geregelt ist, darf sie auch nicht zugelassen werden. Das könne sich in Zukunft aber noch ändern, so Nusser.

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Kita-Gebühren können innerhalb einer Kommune variieren - je nach Gehalt

Bei Kita-Gebühren sieht das anders aus. In einigen Kommunen in Baden-Württemberg orientieren sich die Gebühren am Einkommen. Das sei zum Beispiel in Villingen-Schwenningen, Ulm, oder Ditzingen (Kreis Ludwigsburg) der Fall, erklärt Christopher Heck vom Gemeindetag in Baden-Württemberg. Teilweise werde die Gebühr teilweise oder sogar ganz übernommen, wenn die Eltern Sozialleistungsempfänger seien, so Heck.

Und das ist auch laut Kommunalabgabegesetz zulässig. Demnach können die Gebühren gestaffelt werden. Dafür könnten "das Einkommen der Eltern, die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie und die tägliche Betreuungszeit des Kindes" berücksichtigt werden, erklärt Heck.

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Nusser: Kita-Gebühren sind meist nicht kostendeckend

Auch das Bundesverfassungsgericht sieht darin kein Problem. Der Grund: Der Preis, den die Eltern zahlen, deckt bei Weitem nicht die Kosten, die ein Kita-Platz im Monat kostet, erklärt Susanne Nusser. "Die tatsächlichen Kosten, die für diesen Kitaplatz entstehen, werden durch die Gebühren, die die Eltern zahlen nur zu vier bis acht Prozent gedeckt." Den Rest bezahlen beispielsweise Kommunen und das Land.

Das bedeutet: Selbst in den Fällen, in denen die Eltern den Höchstsatz zahlen, "nehmen die Eltern immer eine öffentliche Leistung in Anspruch, die einen weit höheren tatsächlichen Wert hat als das, was durch die Gebühren bezahlt wird." Deshalb sei es auch gerechtfertigt, eine Staffelung innerhalb dieses Rahmens durchzuführen, so Nusser.

Bild von Susanne Nusser stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Städtetags in BW.
Susanne Nusser vom Städtetag Baden-Württemberg sagt, dass Kita-Gebühren meistens die Kosten nicht decken.

Aber warum ist das bei anderen Gebühren nicht möglich?

Andere Gebühren, die in den Gemeinden anfallen, werden dagegen nicht nach Einkommen gestaffelt. "Eine Verwaltungsgebühr zum Beispiel kann nicht nach Einkommen gestaffelt werden", sagt Nusser. Hierbei sei der Verwaltungsaufwand für die Festsetzung der Gebührenhöhe relevant. Verwaltungsgebühren müssen Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel bezahlen, wenn sie sich einen Personalausweis oder einen Reisepass ausstellen lassen oder wenn sie eine Baugenehmigung erteilt bekommen.

Ein Grund dafür sei der Gleichheitsgrundsatz, erklärt Christopher Heck. Demnach müssten Gebührenschuldner gleich behandelt werden - egal, ob sie viel oder wenig verdienten. Außerdem: "Bei vielen Gebühren ist eine Staffelung nach dem Einkommen schlicht nicht darstellbar", sagt Nusser. Der Verwaltungsaufwand sei viel zu hoch.

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