Die Stadt Freiburg hatte die Gebühren für Anwohnerparken Ende 2021 drastisch angehoben. Das Gericht hat das nun gekippt - allerdings nicht wegen der grundsätzlichen Höhe.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Bestimmungen für drastisch erhöhte Anwohnerparkgebühren in Freiburg gekippt. Die Regelungen seien unwirksam, weil die Stadt anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung hätte erlassen müssen, entschied das Gericht in Leipzig. Das Urteil gilt als Wegweiser für andere Kommunen, die ebenfalls Änderungen beim Anwohnerparken planen oder schon beschlossen haben.
Gericht äußert keine Bedenken gegen grundsätzliche Höhe der Gebühren
Die Bundesrichter stuften auch verschiedene in dem Regelwerk enthaltene Ermäßigungen aus sozialen Gründen sowie Gebührensprünge für unterschiedlich lange Fahrzeuge als unzulässig ein. "Im Extremfall kann ein Längenunterschied von 50 Zentimetern zu einer Verdoppelung der Gebühren führen", sagte die Vorsitzende Richterin Ulrike Bick. Das sei ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Gegen die grundsätzliche Höhe der Gebühren von 360 Euro im Jahr für ein durchschnittlich großes Auto hatten die Bundesrichter allerdings keine Bedenken. Sie stünden nicht in einem völligen Missverhältnis zu den Zwecken, die mit der Erhebung der Gebühren verfolgt würden. Dazu zählen unter anderem die Deckung der Verwaltungskosten.
Stadt Freiburg kündigt schnelle Nachfolgeregelung an
Freiburgs Oberbürgermeister Martin Horn (parteilos) zeigte sich von der Entscheidung überrascht. "Wir bedauern das Urteil, weil es die Handlungsoptionen der Kommunen deutlich einschränkt", teilte er am Dienstagabend mit. Man werde die Entscheidung aber selbstverständlich respektieren. Zugleich kündigte Horn eine schnelle Nachfolgeregelung an: "Die Urteilsbegründung liegt uns noch nicht vor. Wir werden diese im Detail analysieren und entsprechend nachsteuern." Die erhöhte Gebühr muss in Freiburg vorerst nicht gezahlt werden.
Freiburg hatte Gebühren 2021 auf bis zu 480 Euro erhöht
Freiburg hatte die Kosten für einen Anwohnerparkausweis Ende 2021 von zuvor 30 auf einen Basissatz von 360 Euro erhöht. Für SUVs und Fahrzeuge, die länger als 4,70 Meter sind, stiegen die Kosten sogar auf 480 Euro im Jahr. FDP-Stadtrat Sascha Fiek hatte dagegen geklagt. Seiner Meinung nach handelt es sich um einen "willkürlichen Beschluss" der Stadt. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte die erhöhten Parkgebühren im Juni 2022 vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele als gerechtfertigt angesehen. Sascha Fiek zeigte sich nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am Dienstag vorerst zufrieden.
Dass Kommunen die Parkgebühren neu festsetzen können, hängt mit der früheren Gebührengrenze zusammen, die 2020 durch den Bundestag und Bundesrat gekippt wurde. Zuvor galt eine bundesweite Obergrenze bei Anwohnerparkausweisen von maximal 30,70 Euro pro Jahr.
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Deutsche Umwelthilfe begrüßt Gerichtsentscheidung
Die Deutsche Umwelthilfe begrüßte, dass das Gericht die erhöhten Gebühren grundsätzlich bestätigte. "Wir fordern andere Kommunen auf, dem Beispiel Freiburg nachzukommen", sagte Dorothee Saar, Leiterin des Bereichs Verkehr und Luftreinhaltung bei der Umwelthilfe. Diese hatte zuletzt die niedrigen Parkgebühren in Städten kritisiert.
Der Automobilclub ADAC fordert die Kommunen grundsätzlich zu maßvollen Erhöhungen auf. "Die Höhe der Parkgebühren sollte sich primär nach dem vorherrschenden Parkdruck richten. Gebührenanhebungen - sofern nötig - sollten maßvoll und sozialverträglich sein", teilte der ADAC mit.
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