Am 9. Juni ist Europawahl. In Baden-Württemberg werden 34 Parteien und politische Vereinigungen auf dem Stimmzettel stehen. Und der ist deutlich kürzer als zuletzt 2019.
Jeder Wähler und jede Wählerin hat bei der Europawahl genau eine Stimme, die er oder sie einem der Wahlvorschläge geben kann. Folgende Parteien und politischen Vereinigungen werden in Baden-Württemberg in dieser gesetzlich festgelegten Reihenfolge auf dem Stimmzettel stehen:
Im Vergleich zur Europawahl 2019 treten die Parteien unter den laufenden Nummern 1 bis 24 erneut zur Wahl an, die Reihenfolge auf dem Stimmzettel richtet sich nach den erreichten Stimmen, die sie bei der Europawahl 2019 erhalten haben.
Die Parteien beziehungsweise politischen Vereinigungen unter den laufenden Nummern 25 bis 34 sind neu hinzugekommen, sie werden in alphabetischer Reihenfolge angeschlossen.
Stimmzettel in jedem Bundesland unterschiedlich sortiert
Die Christlich Demokratische Union Deutschlands, kurz CDU, tritt in allen Bundesländern außer in Bayern zur Wahl an. Dagegen tritt die Christlich-Soziale Union in Bayern e.V., kurz CSU, nur in Bayern an. Deshalb stehen auf den Stimmzetteln zur Europawahl auch nur 34 Wahlvorschläge, obwohl 35 zugelassen worden sind.
Neben den im Bundestag vertretenen Parteien CDU/CSU, SPD, AfD, Grünen, FDP und den nach der Spaltung ohne Fraktionsstatus sitzenden Abgeordneten von Linken und Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), treten eine Vielzahl von Kleinstparteien an. Die Reihenfolge der Parteien auf den Wahlzetteln variiert von Bundesland zu Bundesland, je nachdem wie die Parteien und politischen Vereinigungen bei der vergangenen Europawahl abgeschnitten haben.
Zum letzten Mal gute Chancen für Kleinstparteien
Die Chancen für Kleinstparteien, ins Europaparlament einzuziehen, sind deutlich höher als bei einer Bundestags- oder Landtagswahl. Denn anders als in vielen europäischen Ländern, wo es eine Sperrklausel von drei Prozent gibt, fehlt diese noch in Deutschland und in Spanien. Das heißt, wer in Deutschland einen Stimmenanteil von etwa 0,5 Prozent erreicht, kann mit einem Sitz im Straßburger Parlament rechnen.
Bei Europawahl 2029 wird es eine Sperrklausel von zwei Prozent geben
Allerdings wird es bei der nächsten Europawahl in Deutschland im Jahr 2029 wieder eine Sperrklausel geben. Das Bundesverfassungsgericht hat dafür im Februar den Weg freigemacht, indem es einen Antrag der Satirepartei "Die PARTEI" abgelehnt hat. Der Rat der Europäischen Union hatte bereits 2018 seine Mitglieder dazu verpflichtet, eine Sperrklausel von mindestens zwei und höchstens fünf Prozent bei der Europawahl einzuführen. Deutschland muss also mindestens eine zwei-Prozent-Hürde in nationales Recht umsetzen. Bundestag und Bundesrat haben einer Sperrklausel in dieser Höhe bereits zugestimmt. Das Gesetz ist aber noch nicht in Kraft getreten.
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