Nach langem Streit ist sich die Landesregierung beim Mobilitätsgesetz einig. Ein Mobilitätspass soll den Klimaschutz stärken und den ÖPNV fördern, finanziert durch Bürgerabgaben.
Nach monatelangen Verhandlungen zwischen Grünen und CDU will die Landesregierung das Mobilitätsgesetz von Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) nun auf den Weg bringen. Am Dienstag soll sich der Ministerrat mit dem Gesetzentwurf befassen.
"Mit dem Mobilitätsgesetz setzen wir einen weiteren Baustein aus dem Koalitionsvertrag um, der uns beim Klimaschutz voranbringt", sagte Hermann. Mit dem Gesetz definiere man Leitlinien für eine nachhaltige, klimafreundliche, leistungsfähige und verlässliche Mobilität.
Mobilitätspass verpflichtet Bürger zu Abgaben für ÖPNV
Das Gesetz soll unter anderem die Grundlage für die Einführung eines Mobilitätspasses schaffen. Er soll es Kommunen ermöglichen, eine Nahverkehrsabgabe zu erheben, mit der dann der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) vor Ort ausgebaut werden soll.
Dabei haben die Kommunen zwei Möglichkeiten, Geld einzunehmen. Führen sie einen Einwohnerbeitrag ein, müssen die Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren eine Abgabe leisten. Als Gegenleistung soll es ein Guthaben in gleicher Höhe für ein ÖPNV-Ticket geben. Die Abgabe soll auch auf eine Zeitkarte, etwa auf das Deutschlandticket, angerechnet werden. Es seien Ausnahmen und Ermäßigungen nach sozialen Gegebenheiten vorgesehen, teilte das Verkehrsministerium auf Nachfrage mit.
BW-Verkehrsminister in der Kritik Heftiger Streit: Grün-Schwarz uneins über Landesmobilitätsgesetz
Über kein Thema streitet die BW-Landesregierung derzeit so offen wie über das Mobilitätsgesetz von Grünen-Verkehrsminister Hermann. Die CDU befürchtet neue Bürokratie.
Die zweite Möglichkeit wäre eine Abgabepflicht nur für Kfz-Halterinnen und Halter. Auch hierfür soll es im Gegenzug ein Mobilitätsguthaben in gleicher Höhe geben. Ob die Kommunen den Pass einführen wollen, entscheiden sie selbst.
Um den Mobilitätspass einführen zu können, muss allerdings bereits ein ausreichendes ÖPNV-Angebot vorhanden sein. "Mit Studien und Modellprojekten haben wir dieses Instrument vorbereitet, nun ist die Zeit reif für verbindliche Regelungen", sagte Verkehrsminister Hermann.
Wer zahlen muss, war lange ungeklärt
Der Mobilitätspass war lange umstritten, da unklar war, wer die Abgaben zahlen müsste. Auf Druck der CDU wurde der Pass schließlich abgespeckt. Im ersten Entwurf des Gesetzes war als eine Möglichkeit für Kommunen auch eine Citymaut und eine Abgabe für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vorgesehen. Das ist nun offenbar vom Tisch.
Der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Dörflinger, sprach von einem deutlich schlankeren Gesetz. "Ein Flickenteppich von verschiedenen Abgaben und zusätzliche Belastungen für die Arbeitgeber hätten nicht in die heutige Zeit gepasst."
Auch Radwege sollen ausgebaut werden
Zudem soll das Gesetz vorsehen, dass künftig in allen Stadt- und Landkreisen sogenannte Radkoordinatoren für durchgängige und sichere Radnetze sorgen. Diese sollen etwa die Gemeinden bei der Planung, beim Bau und beim Erhalt von Radwegen unterstützen.
Städte und Gemeinden sollen außerdem künftig mithilfe von Scan-Fahrzeugen Parkbereiche kontrollieren und Falschparker erfassen dürfen. Das ermögliche eine effizientere Kontrolle des Parkraums, so Hermann.
Opposition kritisiert das Projekt Mobilitätspass
Als "unnötigen Ballast für die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger" bezeichnete die FDP das Gesetzesvorhaben. Menschen, die nichts mit dem Nahverkehr am Hut hätten, würden zur Kasse gebeten, so Christian Jung, FDP-Sprecher für Verkehr.
Kritisch zeigte sich auch die SPD. Das Vorhaben sei "unnötig wie ein Kropf", sagte deren Verkehrspolitiker Jan-Peter Röderer. Für den ländlichen Raum tauge der Mobilitätspass nicht, weil schon die Umsetzung des geforderten Bestandsangebots von Bus und Bahn nicht realistisch sei. Zudem schaffe der Mobilitätspass unnötige Bürokratie und löse kein Problem.