Gesetzespläne sehen eine kontrollierte Freigabe vor

Cannabis-Freigabe: Minister Lucha für spätere Anwendung

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Der Bundestag will über die teilweise Legalisierung von Cannabis entscheiden. Baden-Württembergs Gesundheitsminister will mehr Zeit für die Umsetzung.

Die geplante teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland soll erst später umgesetzt werden, fordert baden-württembergische Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) am Donnerstag am Rande einer Veranstaltung in Freiburg. "Ich persönlich plädiere dafür, dass die Inkraftsetzung verschoben wird", sagte er.

Lucha fürchtet hohe Kosten

Es gehe um die Umsetzung auf Landesebene: "Als Land sind wir für die Erlaubnis der Anbauvereine und deren Kontrolle zuständig", so Lucha. Er befürchtet ebenso wie seine Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern hohe Kosten und verlangt, dass sich der Bund daran beteiligt.

Die Gesetzespläne der Ampel-Koalition sehen eine kontrollierte Freigabe der Droge mit zahlreichen Regeln und Vorgaben vor. Anbau und Besitz bestimmter Mengen für den Eigenkonsum sollen demnach für Volljährige vom 1. April an erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen Clubs zum nicht kommerziellen Anbau möglich werden.

Cannabis-Freigabe: Kritik an Pläne von Lauterbach

An den Plänen gibt es breite Kritik, unter anderem von Medizinverbänden, aus der Justiz und von Innenpolitikern in Bund und Ländern. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) rechnet damit, dass der Bundestag am Freitag dem Vorhaben zustimmt. "Wir haben uns im Kabinett noch nicht mit dem Thema befasst", sagte Lucha mit Blick auf die grün-schwarze Landesregierung in Stuttgart. Das heißt, es ist noch nicht klar, wie sich Baden-Württemberg bei einer Abstimmung über das Gesetz im Bundesrat Ende März verhalten wird. "Ich bin persönlich grundsätzlich für eine kontrollierte Legalisierung", so der Grünen-Politiker. "Ohne zeitliche Verschiebung tun wir uns derzeit sehr schwer", fügte er hinzu.

Das Gesetz kommt abschließend in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es dort aber nicht. Prinzipiell könnte die Länderkammer zu dem Gesetz mit einer erforderlichen Mehrheit den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren so abbremsen.

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