Wegen der Geflügelpest müssen Züchter und Geflügelhöfe ihre Tiere im Stall halten. Auch in Reutlingen gibt es nun eine Stallpflicht.
Der Landkreis Reutlingen hat für Samstag ebenfalls eine Stallpflicht für alle Geflügelhalter angeordnet. Auch Hobbyhalter sollen ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln schützen. Dadurch soll verhindert werden, dass sich die Vogelgrippe ausbreitet. Bislang gab es noch keinen bestätigten Fall im Landkreis Reutlingen.
Im Kreis Tübingen sind inzwischen 17 Schwäne an der Geflügelpest verendet. Bei zwei Graureihern und einem Kormoran steht noch nicht fest, woran sie gestorben sind. Alle toten Vögel wurden nach Angaben des Landratsamtes am Baggersee Kirchentellinsfurt (Kreis Tübingen) oder in Tübingen gefunden. Für Hausgeflügel gilt weitgehend eine Stallpflicht.
Auch auf dem Geflügelhof der Familie Maier in Neustetten-Remmingsheim bei Rottenburg am Neckar müssen Hühner und Puten im Stall bleiben, damit sie sich nicht bei Wildtieren anstecken.
Singvögel nicht von Geflügelpest betroffen
Geflügelhaltungen seien von der Geflügelpest, ausgelöst durch ein hochinfektiöses Grippevirus, bisher aber nicht betroffen. Die Geflügelpest sei vor allem für Hausgeflügel wie Hühner, Gänse oder Enten und für Wasservögel gefährlich. Nach derzeitigem Wissensstand sind Singvögel nicht gefährdet. Sie übertragen die Geflügelpest offenbar auch nicht, so das Landratsamt.
Im Kreis Reutlingen keine Fälle bekannt
Im Kreis Tübingen muss Geflügel im Stall bleiben oder unter Schutzeinrichtungen gehalten werden. Die Behörden rechnen damit, dass das Virus auch den Kreis Reutlingen erreicht.