Geht es nach der Landesregierung in BW, soll Diskriminierung in Behörden künftig verhindert werden. Dazu wurde jetzt ein neues Gesetz auf den Weg gebracht.
Die grün-schwarze Landesregierung hat den Entwurf für ein Gleichbehandlungsgesetz in Baden-Württemberg zur Anhörung freigegeben. Ziel ist es, die Diskriminierung von Bürgerinnen und Bürgern in Ämtern und Behörden zu verhindern.
Gegen Diskriminierung oder Benachteiligung in Behörden
Der Gesetzentwurf enthält 14 Punkte, weshalb Menschen nicht schlechter behandelt werden dürfen, wenn sie aufs Rathaus gehen oder mit der Polizei zu tun haben. Beispielsweise wegen ihrer Herkunft, Sprache, ihres Geschlechts oder der Religion. Anders als beim Bundesgesetz wird es in Baden-Württemberg keine Beweislastumkehr geben. Das heißt, wer sich über Diskriminierung oder eine Benachteiligung in öffentlichen Behörden beschwert, muss entsprechende Indizien dafür vorlegen.
Mit dem Gesetz wird ein Vorhaben des grün-schwarzen Koalitionsvertrags umgesetzt. Innenexperte Oliver Hildenbrand (Grüne) spricht von einem wichtigen Schritt im Kampf gegen Diskriminierung. In vielen Lebensbereichen würden Menschen benachteiligt, heißt es in dem Gesetzentwurf, der dem SWR vorliegt.
Schadensersatz wegen Diskriminierung möglich
Wenn eine Diskriminierung bewiesen wird, kann dies laut dem Entwurf zu Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Staat führen. Eine noch zu schaffende unabhängige Ombudsstelle soll Betroffene hierzu künftig beraten.
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Umgekehrt gilt das Gesetz auch für Beschäftigte und Amtsträgerinnen und Amtsträger, wenn diese ungebührlichem Verhalten von Bürgerinnen und Bürgern ausgesetzt sind. Nach der Anhörung soll das Gesetz im ersten Quartal 2024 vom baden-württembergischen Landtag verabschiedet werden.