Grundschulempfehlung, Rückkehr zu G9 und Sprachförderung: Nach langem Ringen hat der baden-württembergische Ministerat Bildungsreformen auf den Weg in den Landtag gebracht.
Kurz vor Beginn der Sommerferien in Baden-Württemberg hat die grün-schwarze Landesregierung mehrere Bildungsreformen auf den Weg gebracht. Der Ministerrat habe das neue Schulgesetz freigegeben, teilte das Staatsministerium am Dienstag in Stuttgart mit. Das Gesetz regelt unter anderem die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium in Baden-Württemberg, die Einführung einer verbindlichen Sprachförderung und die Schaffung einer verbindlicheren Grundschulempfehlung. Nun muss sich der Landtag mit dem Gesetzentwurf befassen.
Kultusministerin: Sprachförderung ist Mittelpunkt
Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) sprach von einem Siebenmeilenschritt für das Land. Man nehme mit den Reformen besonders die Kinder in den Blick, die weniger gute Startbedingungen haben. Absoluter Mittelpunkt des Pakets sei die Sprachförderung. "Denn klar ist: Das Beherrschen der Sprache ist der Schlüssel zum Lernerfolg", sagte Schopper.
Mit dem Gesetz soll ab dem kommenden Schuljahr in ein millionenschweres Paket zur Sprachförderung an Kitas und Grundschulen eingestiegen werden. Es sieht im Endausbau ab dem Schuljahr 2028/2029 eine verbindliche Sprachförderung vor. Bereits ab dem Schuljahr 2026/2027 sollen Kinder, die bei Schulstart noch immer Sprachprobleme haben, zunächst in sogenannten Juniorklassen auf die Grundschule vorbereitet werden. Zudem soll es in den ersten beiden Schuljahren Sprachförderklassen geben.
Neues Konzept sieht G9 an Gymnasien ab 2025 vor
Grün-Schwarz hat sich zudem auf ein neues Konzept für das Gymnasium in neun Jahren (G9) verständigt. Ab dem Schuljahr 2025/2026 soll G9 aufwachsend und flächendeckend eingeführt werden. Damit verbunden wird es künftig wieder eine verbindlichere Grundschulempfehlung geben. Diese soll sich künftig aus drei Elementen zusammensetzen: der Empfehlung einer Lehrkraft, einem zentralen Kompetenztest und dem Elternwillen.
Zudem regelt das Gesetz die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium ab dem Schuljahr 2025/2026, die inhaltliche Ausgestaltung des neuen G9 sowie die Einführung einer verbindlicheren Grundschulempfehlung.
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