Will der Stuttgarter Landtag den Zugang für AfD-Politiker ins Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung blockieren? Das behauptet die AfD und klagt dagegen.
Schon seit längerer Zeit versucht die AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag einen Vertreter ins Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung zu entsenden. Regelmäßig aber scheitert die Partei aber am Widerstand der anderen Fraktionen im Landtag, die die AfD-Kandidaten jedes Mal durchfallen lassen.
Ein Urteil soll es im Februar geben
Die AfD hat deswegen Klage am Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg eingereicht. Das Gericht hat sich damit am Montag beschäftigt. Rechtsanwalt Ralf Hornemann, der die AfD vertritt, sagte am Rande der Verhandlung, es gehe dabei ums Prinzip der Demokratie. Mit einem Urteil wird erst im Februar gerechnet.
AfD: Rechte auf Gleichbehandlung der Fraktionen beeinträchtigt?
Die AfD argumentiert, dass dadurch ihre Rechte auf eine effektive Kontrolle der Regierung sowie auf Gleichbehandlung der Fraktionen beeinträchtigt würden. Zuletzt war die AfD-Fraktion Mitte Oktober im Landtag damit gescheitert, einen Kandidaten ins Kuratorium der Landeszentrale wählen zu lassen. Beide vorgeschlagenen Kandidaten wurden damals mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Laut Landtagsverwaltung war es bereits die achte Wahl.
Kritik der Grünen: AfD soll Landeszentrale schlecht gemacht haben
Die Grünen hatten im vergangenen Jahr erklärt, dass die gewählten AfD-Vertreter zuletzt ihr Amt missbraucht hätten, um die Landeszentrale schlecht zu machen. Die AfD hatte damals angekündigt, immer wieder zu versuchen, die Wahl auf die Tagesordnung zu setzen.
In der vergangenen Legislaturperiode saßen Abgeordnete der AfD im Kuratorium der Landeszentrale. Damals hatten die Grünen der AfD vorgeworfen, Einfluss auf die Finanzierung von Politischer Bildungsarbeit gegen Rechts nehmen zu wollen.
Warum gibt es in der Landeszentrale ein Kuratorium?
Die Landeszentrale für politische Bildung (lpb) ist eine Anstalt öffentlichen Rechts und beim Landtag angesiedelt. Das Kuratorium soll die Überparteilichkeit der Landeszentrale sicherstellen. Das Gremium tagt mehrfach im Jahr und besteht aus 24 Mitgliedern - 17 davon aus dem Landtag. Die Mitglieder werden vom Landtag gewählt, bisher waren die Fraktionen entsprechend ihrer Stärke im Kuratorium vertreten. Demnach stünden der AfD-Fraktion zwei Sitze zu. Das Gremium hat sich zwischenzeitlich ohne die Vertreter der AfD konstituiert.
Worum geht es in dem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof?
In dem Organstreitverfahren geht es um nicht weniger als um das Verhältnis von Mehrheit und Minderheit im Parlament. Ist das Recht auf Gleichbehandlung wichtiger als das Recht der Parlamentarier, frei wählen zu dürfen? Inwieweit muss die Ablehnung von Kandidaten inhaltlich begründet werden? Und falls jede Partei nach Proporz Mitglieder in ein Gremium entsenden darf - warum wird dann überhaupt noch im Landtag abgestimmt?
AfD-Anwalt: Sache von bundesweit "erheblicher Bedeutung"
AfD-Anwalt Hornemann findet, dass die Sache bundesweit von erheblicher Bedeutung ist. Das Kuratorium unterliege dem Gleichheitsgrundsatz. "Zwei Plätze stehen uns zu", so der Anwalt. Eine Wahl sei gar nicht erforderlich, diene höchstens noch als "Korrektiv für unerträgliche Vorschläge". Hornemann verwies immer wieder auf das Beispiel, dass ein Kandidat etwa unter einer zwischenzeitlich eingetretenen Geisteskrankheit leide. Die AfD-Kandidaten dürften jedenfalls nicht einfach ohne Sachgrund abgelehnt werden. "Im Endeffekt", so Hornemann, finde einfach "eine Verweigerung statt".
Landtag: Gleichbehandlung gilt nicht für Kuratorium
Der Landtag wiederum vertritt den Standpunkt, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht für das Kuratorium gilt, da es sich um ein außerparlamentarisches Gremium handle. Dort finde keine parlamentarische Arbeit statt. Es würden dort keine politischen Entscheidungen getroffen und auch keine exekutive Gewalt ausgeübt - daher gebe es auch keine verfassungsrechtliche Pflicht, das Gremium spiegelbildlich zur Stärke der Fraktionen im Plenum zu besetzen. Der Antrag der AfD sei unzulässig.
Anwalt des Landtags: AfD-Vertreter oft "nicht anwesend gewesen"
Das Recht auf Chancengleichheit beschränke sich auf das Vorschlagsrecht, und dieses sei immer wieder gewährt worden. Anwalt Christofer Lenz, der den Landtag vertritt, wies darauf hin, dass die Vertreter der AfD bei den Sitzungen des Kuratoriums in der vergangenen Legislaturperiode sehr häufig gar nicht anwesend gewesen seien. Fraktionschef Anton Baron, der damals für die AfD-Fraktion in dem Gremium saß, rechtfertigte sich mit dem engen Terminkalender der Abgeordneten.