Krach und Geräusche begleiten uns permanent. Damit das alles nicht aus dem Ruder läuft, gibt es vorgeschriebene Ruhezeiten. Ab wann sie gelten erfahren Sie hier.
Wie sieht es mit Lärm außerhalb der Ruhezeiten aus?
Die Annahme ist weit verbreitet, dass man außerhalb der Ruhezeiten jederzeit Lärm machen darf. Stimmt das eigentlich oder muss der Lärm einen vertretbaren Grund haben?
Das stimmt so allgemein nicht. Auch außerhalb der Ruhezeiten, also werktags zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends, ist draußen längst nicht alles erlaubt. Denn es gelten auch dann bestimmte Lärm- und Immissionsschutzregeln und zwar immer und überall.
Die sind auch grundsätzlich in reinen Wohngebieten strenger als etwa im Gewerbemischgebiet oder einer Gartenanlage. Das bedeutet, ich sollte nicht nur einen guten Grund dafür haben, wenn ich Lärm mache, sondern in reinen Wohngebieten sollte ich selbst versuchen möglichst wenig Lärm zu verursachen. Deshalb sollte man auch drauf achten, dass man beim Neukauf auf leisere Rasenmäher oder Laubbläser zurückgreift.
Was gilt wann?
Diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Die Sache ist kompliziert. Auch weil es dafür verschiedene Vorschriften und Verordnung gibt, und dazu dann wieder diverse Ausnahmeregelungen. In Rheinland-Pfalz gilt für "Nachbarschaftslärm" vor allem das Landes-Immissionsschutzgesetz Rheinland-Pfalz in Baden-Württemberg die Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung.
Nachtruhe ist besonders wichtig
Besonders geschützt ist die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr, aber auch dabei gibt es Ausnahmen. Und die gibt es auch für den Betrieb bestimmter Geräte und Maschinen, wie Rasenmäher und Co. Wer das genau wissen will, wird zum Beispiel auf der Seite des Landesumweltministeriums Rheinland-Pfalz oder der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg fündig – und kann sich dort schlau machen.