Der Wiederaufbau im Ahrtal ist noch lange nicht beendet

Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Bund rettet vorerst Fluthilfefonds im Nachtragshaushalt 2023

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Die Bundesregierung hat den Nachtragshaushalt für das Jahr 2023 beschlossen. Damit ist auch der Sonderfonds für die Betroffenen der Flutkatastrophe 2021 zunächst für ein Jahr gerettet.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht vergangene Woche den Haushalt der Bundesregierung für dieses Jahr für nicht rechtmäßig erklärt hatte, stand plötzlich auch der Wiederaufbaufonds für die Betroffenen der Flutkatastrophe im Ahrtal und der Region Trier infrage. Finanzminister Christian Lindner (FDP) erklärte am Freitag, dass auch die Hilfen für die Betroffenen nicht mehr sicher seien.

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Am Montag teilte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums dem SWR mit: "Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für einen Nachtragshaushalt 2023 beschlossen, mit dem die Auszahlung der Mittel aus dem Sondervermögen Aufbauhilfe 2021 für das Jahr 2023 rechtlich abgesichert wird."

Geld aus dem Bundeshaushalt dem Fonds zugewiesen

Jedoch seien Anpassungen vonnöten, teilte das Ministerium in einer Pressemitteilung mit. "Das Sondervermögen wurde im Jahr 2021 aus Einsparungen bei den etatisierten Hilfen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie finanziert." Das sei nach dem nun erfolgten Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr möglich. Deshalb sei im Nachtragshaushalt 2023 ein Betrag von 1,6 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt dem Fonds zugewiesen worden.

Noch keine Sicherheit für das Jahr 2024

Wie es mit den Hilfen für die Flutgeschädigten im kommenden Jahr weitergeht, konnte das Finanzministerium noch nicht sagen. "Die Beratungen zu den Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf den Bundeshaushalt 2024 dauern an." Dem Ergebnis dieser Beratungen könne man nicht vorgreifen.

Finanzministerium RLP sieht Bund auch künftig in der Pflicht

Laut dem rheinland-pfälzischen Finanzministerium muss der Bund auch in den Folgejahren "die Liquidität des Sondervermögens" sicherstellen. Der Anteil der Bundesregierung müsse dann aus dem Haushalt kommen.

Die Landesregierung begrüße, dass der Bund Klarheit über die Sicherung des Aufbaufonds geschaffen habe und dass "alle eingegangenen Rechtsverpflichtungen von der Bundesregierung erfüllt werden". Und die Finanzierung des Sondervermögens durch das Nachtragshaushaltsgesetz 2023 nun auf eine verfassungsrechtlich gesicherte Grundlage gestellt werden solle.

Corona-Sondervermögen hätte nicht für Aufbaufonds verwendet werden dürfen

Das Bundesverfassungsgericht hatte in dem Urteil die Verwendung von 60 Milliarden Euro aus dem Corona-Sondervermögen für den Klimaschutz für rechtswidrig erklärt. CDU-Abgeordnete hatten dagegen geklagt.

RLP

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