Mord am Willersinnweiher Tatort (Foto: Crash 24/Marco Hanna)

Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt

Nach neuem Urteil zum Willersinn-Mord in Ludwigshafen: Anwalt legt Revision ein

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Vier Jahre nach dem Mord am Willersinnweiher in Ludwigshafen hatten die Richter am Landgericht Frankenthal am Montag den sogenannten Vorbehalt der Sicherungsverwahrung für den jungen Täter angeordnet. Sein Anwalt will jetzt Revision einlegen.

Erst am Montag hat das Landgericht Frankenthal das Urteil im Revisionsprozess um den Mord am Willersinnweiher gesprochen. Darin legte es fest, dass sich der jetzt 20-jährige Täter zum Ende seiner Haftstrafe einer neuen Gerichtsverhandlung stellen muss. Dort wird dann entschieden, ob er für die Allgemeinheit weiter gefährlich ist oder nicht und ob er entsprechend weiter in Haft bleiben muss.

Frankenthal / Ludwigshafen

Revisionsprozess am Landgericht Frankenthal Mord am Willersinweiher: Sicherungsverwahrung "unter Vorbehalt" für jungen Täter

Im Revisionsprozess um den Mord und die Vergewaltigung einer 17-jährigen im März 2020 am Willersinnweiher in Ludwigshafen haben die Richter am Landgericht Frankenthal den sogenannten Vorbehalt der Sicherungsverwahrung angeordnet.

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Anwalt kündigt Revision und Haftbeschwerde an

Gegen diese Sicherheitsverwahrung unter Vorbehalt hat der Anwalt des Angeklagten jetzt Revision angekündigt. Er hält sie für nicht gerechtfertigt. Eine Wiederholungsgefahr habe dem Angeklagten nicht eindeutig nachgewiesen werden können, so Anwalt Alexander Klein. Außerdem werde er Haftbeschwerde einlegen. Sein Mandant befinde sich seit fast vier Jahren in Untersuchungshaft und müsse bis zu einem rechtskräftigen Urteil freigelassen werden. Die Resozialisierung seines Mandanten werde sonst immer schwieriger.

Zum Hintergrund: Legen Verteidigung oder Staatsanwaltschaft nach einem Urteil Revision ein, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Formal bleibt der 20-Jährige damit weiter in Untersuchungshaft.

Mutmaßlicher Täter kommt 2022 auf freien Fuß

Nach der ersten Verurteilung im August 2022 hatte der Anwalt des Angeklagten schon einmal Haftbeschwerde eingelegt - mit Erfolg. Im Oktober 2022 kam sein Mandant auf freien Fuß, da dessen Untersuchungshaft zu lange dauerte. Das Pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken entschied, das sei mit dem rechtsstaatlichen Prinzip einer beschleunigten Verurteilung von Straftätern unvereinbar.

Der erste Prozess vor dem Landgericht Frankenthal habe sich fast zwei Jahre hingezogen. In dem Zeitraum sei aber nur an 57 Tagen - und oft nur sehr kurz - verhandelt worden.

Frankenthal

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Ein im August wegen Mordes und Vergewaltigung verurteilter 19-Jähriger ist auf freiem Fuß. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig war, saß er weiter in U-Haft. Zu lange schon, wie das Oberlandesgericht Zweibrücken nun befand. Die Entscheidung sorgt für Empörung.

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Der SWR-Rechtsexperte Christoph Kehlbach erläuterte die Entscheidung des Oberlandesgerichtes damals so: "Der Staat darf eigentlich nur Menschen ins Gefängnis stecken, die auch rechtskräftig verurteilt sind. Eine Ausnahme macht die Untersuchungshaft. Aber gerade weil es eine Ausnahme ist, muss es mit dem Strafverfahren dann auch schnell gehen. Man kann also nicht einfach jemanden in U-Haft stecken und dann bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag auf ein Urteil warten lassen. Und genau das war hier das Problem."

Angeklagter kommt zurück ins Gefängnis

Im November kam der Angeklagte dann erneut in Haft. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Frankenthal bestand die Gefahr, dass der 19-jährige erneut eine Frau angreifen könnte.

Nach einem Anfangsverdacht hatten Ermittler der Kriminalpolizei einen Internet-Chatverlauf mit einer 19-Jährigen entdeckt. In diesem wollte der Angeklagte die Frau dazu bewegen, Sex mit ihm zu haben. Dabei habe er auch beschrieben, dass er der Frau Schmerzen und Wunden zufügen wolle. Die Staatsanwaltschaft befürchtete, der 19-Jährige könne erneut ein Verbrechen begehen, sollte die Frau sich mit ihm treffen und aber nicht auf seine Vorstellungen eingehen. 

Frankenthal

Nach gerichtlich angeordneter Freilassung Wegen Mordes Verurteilter aus Ludwigshafen wieder in Haft

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BGH hatte Höchststrafe für 20-jährigen Täter bestätigt

Der 20-Jährige war 2022 vor dem Landgericht Frankenthal wegen Mordes und Vergewaltigung sowie dreifachen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden - die Höchststrafe im Jugendstrafrecht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dieses Urteil vergangenen Juli bestätigt - und trotzdem einen neuen Prozess angeordnet. Die Richter am BGH folgten der Revision der Staatsanwaltschaft Frankenthal, die nach dem Urteil beanstandet hatte, dass die Richter keine anschließende Sicherungsverwahrung verfügt hatten.

Im Revisionsprozess vor dem Landgericht Franhkenthal wurde der Angeklagte nun zu zehn Jahren Haft mit Sicherheitsverwahrung unter Vorbehalt verurteilt. Gegen dieses Urteil hat der Anwalt des Angeklagten Revision angekündigt.

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Frankenthal

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