Nach gerichtlich angeordneter Freilassung

Wegen Mordes Verurteilter aus Ludwigshafen wieder in Haft

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Sebastian Barth
SWR-Reporter Sebastian Barth am Rhein

Der wegen eines Sexualmordes am Willersinnweiher in Ludwigshafen verurteilte 19-jährige Straftäter ist erneut in Untersuchungshaft. Er war Anfang Oktober freigekommen, weil eine erste Untersuchungshaft zu lange gedauert hatte.

Landgericht Frankenthal
19-Jähriger kam wieder in Untersuchungshaft

Wie die Staatsanwaltschaft Frankenthal mitteilt, besteht die Gefahr, dass der 19-jährige erneut eine Frau angreifen könnte. Nach Angaben des Leitenden Oberstaatsanwalts Hubert Ströber haben nach einem Anfangsverdacht Ermittler der Kriminalpolizei einen Internet-Chatverlauf mit einer Frau entdeckt. Darin habe der 19-Jährige versucht, die Frau dazu zu bringen, mit ihm Sex zu haben. Dabei habe er auch beschrieben, dass er der Frau Schmerzen und Wunden zufügen wolle.

Laut Staatsanwaltschaft besteht die Gefahr, dass der 19-Jährige erneut einen Sexualmord begeht, sollte die Frau sich mit ihm treffen und dann aber doch nicht mehr bereit sein, auf seine Vorstellungen einzugehen. 

Entlassung trotz Verurteilung

Der Mann war vergangenen August wegen Mordes und Vergewaltigung an einer 17-Jährigen am Willersinnweiher zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren Haft verurteilt worden - die Höchstrafe nach Jugendstrafrecht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft wollte mit einer Revision erreichen, dass eine "vorbehaltene Sicherungsverwahrung" in das Urteil mit aufgenommen wird. Der Verteidiger legte erfolgreich Haftbeschwerde ein und das Oberlandesgericht in Zweibrücken entschied, dass der 19-Jährige auf freien Fuß zu setzen ist.

Kriminalpolizei ermittelt neuen Verdacht

Die erneuten Ermittlungen der Polizei waren laut Staatsanwaltschaft ins Rollen gekommen, nachdem der 19-Jährige eine Frau beleidigt hatte. Im Rahmen dieser Ermittlungen sei auch seine Wohung durchsucht worden.

Erneuter Haftbefehl gegen 19-Jährigen

Jetzt hat die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Frankenthal einen neuen Haftbefehl gegen den 19-Jährigen erwirkt. Der Mann wurde am vergangenen Samstag einem Bereitschaftsrichter vorgeführt. Dieser entschied, dass der 19-Jährige erneut in Haft muss. Er kam in eine Jugendstrafanstalt.

Gegen diese erneute Haft hat der Anwalt des 19-Jährigen bereits Beschwerde eingelegt. Sein Mandant habe bislang keine neue Straftat begangen. Wie der Anwalt dem SWR erläuterte, ist nach seiner Ansicht zwar ein neuer Umstand hinzugekommen. Aber rechtlich sei der Haftgrund immer noch derselbe wie bei seiner Verurteilung. Das Landgericht hat die Beschwerde abgewiesen. Jetzt geht der Fall wieder vor das Oberlandesgericht.

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