Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat die neuen Überschwemmungsgebiete mit Hochwasser-Karten dargestellt, die auf der Internetseite der SGD veröffentlicht sind. Sie zeigen, in welchen Gebieten zukünftig Häuser stehen dürfen und in welchen nicht.
Gefahrenzonen an der Ahr
Direkt an der Ahr gibt es sogenannte Gefahrenbereiche. Dort gilt ein absolutes Bauverbot. Nach Angaben der SGD sollen diese Flächen möglichst frei bleiben. Sie können aber zum Beispiel für Fußballplätze, als Orte der Erholung oder zur naturnahen Entwicklung der Ahr genutzt werden. Nach Angaben des Landes können 34 von der Flut zerstörte Häuser nicht wieder aufgebaut werden, weil die Grundstücke in der Gefahrenzone liegen. Das Land hat angekündigt, den Eigentümern Ersatzgrundstücke anzubieten oder ihnen Entschädigungen auszuzahlen.
Zweite Zukunftskonferenz nach Flutkatastrophe Die meisten Häuser im Ahrtal dürfen wieder aufgebaut werden
34 Häuser dürfen im Ahrtal nicht mehr an Ort und Stelle aufgebaut werden. Das Land hat am Donnerstag in Grafschaft-Ringen die Pläne für den Wiederaufbau des Ahrtals vorgestellt.
Großteil der Wohngebiete im Überschwemmungsgebiet
Dann gibt es die eigentlichen Überschwemmungsgebiete. Sie reichen von der Ahr aus gesehen weit in die Orte hinein. In einigen Gemeinden liegen zwei Drittel der Häuser in dieser Zone. Das bedeutet: Wenn es wieder ein starkes Hochwasser geben sollte, muss damit gerechnet werden, dass die Orte wieder geflutet werden könnten.
Im neuen Überschwemmungsgebiet liegt beispielsweise auch der Ortsteil Altenburg in der Verbandsgemeinde Altenahr. Dort umfasst der Bereich beinahe alle Wohngebiete und auch das Seniorenheim. Es reicht von der Ahr bis zur Grundschule und Realschule plus. Die Gebiete oberhalb der Straßen Am Weiher und Am Steinacker gehören nicht mehr dazu.
Unterschiede bei Hochwasser-Auflagen
Wer im Überschwemmungsgebiet wohnt, muss beim Wiederaufbau teilweise strenge Hochwasser-Auflagen beachten. Nach Angaben von Joachim Gerke von der SGD Nord wird es vor allem darauf aufkommen, wo sich das Grundstück im Überschwemmunsgebiet befindet. Liege es eher am Rand des Gebiets, gebe es außer einer für Hochwasser angepassten Bauweise vermutlich keine weiteren Auflagen, sagt Gerke: "Liegt das Grundstück aber nah an der Ahr, könnte es passieren, dass die Eigentümer ihr Grundstück abgraben müssen."
Mögliche Auflagen laut SGD Nord könnten zum Beispiel sein, dass die Sicherungskästen in den oberen Etagen angebracht werden müssen, damit die Stromversorgung auch dann sichergestellt ist, wenn der Keller mit Wasser geflutet wird. Notwendig könnte den Angaben zufolge auch sein, dass sich die Schlaf- und Wohnbereiche eines Hauses nicht im Erdgeschoss befinden dürfen.
Anwohner noch nicht über konkrete Auflagen informiert
Bis jetzt haben die Menschen in den Orten an der Ahr nach Angaben mehrerer Ortsbürgermeister noch keine konkreten Informationen zu den Auflagen. "Wo wieder Wohnraum entstehen kann, wissen wir leider noch nicht genau", sagt Alfred Sebastian, Bürgermeister von Dernau. Er hofft, dass seine Gemeinde in zehn Jahren noch schöner ist als vor der Katastrophe. Dies geschehe aber nicht bei zu strengen Auflagen: "Es wäre fatal für einen touristischen Ort, wenn man im Erdgeschoss nur noch Garagentore oder Kellerfenster sieht."
Bürgerversammlungen zum Wiederaufbau im Ahrtal beginnen
Ab Montag, 4. Oktober, informieren Experten der Struktur- und Genehmigungsdirektion die Anwohner im Ahrtal täglich drei Wochen lang über die neuen Überschwemmungsgebiete. Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sagte dazu bei der zweiten Zukunftskonferenz am Donnerstagabend: "Bürgerinnen und Bürger können dort ganz genau den Straßenzug entlang fragen, was das eigentlich für sie persönlich bedeutet." Diese Bürgerversammlungen sollen in den kommenden drei Wochen täglich stattfinden.
Der Hochwasser-Blog für RLP Bisher fast eine Milliarde Euro für Wiederaufbau bewilligt
In den von der Flutkatastrophe zerstörten Regionen in Rheinland-Pfalz läuft der Wiederaufbau. Viel ist geschafft, viel ist noch zu tun. Hier die aktuelle Lage.
Ab Freitag können Betroffene der Flut auch Unterstützung von Experten in den 16 Infopoints im Landkreis Ahrweiler erhalten. Zum Beispiel bieten Mitarbeiter der Architektenkammer Beratung bei Fragen zum Wiederaufbau an. Außerdem helfen Experten der Investitions- und Strukturbank beim Ausfüllen von Förderanträgen.