Jens Maier

Bundesgerichtshof:

Richter Jens Maier darf in den Ruhestand versetzt werden

Stand
AUTOR/IN
Max Bauer

Jens Maier war Mitglied im offiziell aufgelösten rechtsextremen „Flügel“ der AfD. Wegen seiner Äußerungen soll der AfD-Politiker und Richter Jens Maier in den Ruhestand versetzt werden. Das Richterdienstgericht in Leipzig hat das bestätigt. Maiers Klage dagegen hatte heute vor dem BGH keinen Erfolg. Max Bauer kommentiert.

"Wenn Angeklagte ´AfD-Richter` fürchten, haben wir alles richtig gemacht." Das hat der AfD-Politiker und Richter Jens Maier getwittert oder twittern lassen. Ein Richter, der sich freut, wenn Angeklagte sich fürchten. Das klingt nach totalitärem Obrigkeitsstaat und nicht nach demokratischem Rechtstaat. Fürchten sollten diese Angeklagten sich nicht nur vor der gestrengen Justiz, sondern vor dem "AfD-Richter", also vor dem politischen Agitator in der Richterrobe, so die Botschaft.

Mischung aus Politik und Recht?

Politisch aktiv darf ein Richter sein in Deutschland, anders als in manchen anderen Rechtsstaaten. Aber: Bei allem politischen Aktivismus darf nie der Eindruck entstehen, dass da einer Politik und Recht vermischt. Richter, die politisch aktiv sind, müssen sich mäßigen. Denn sonst entsteht der Eindruck, dass die politische Agenda auch ihre Urteile diktiert.

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Nichts mit den Prinzipien des Rechtsstaates zu tun

"Wenn Angeklagte ´AfD-Richter` fürchten, haben wir alles richtig gemacht." Wie schon oft in der Geschichte muss man Rechtsextreme eigentlich nur beim Wort nehmen. Die politischen Worte, die Jens Maier von sich gibt, haben nichts mit den Prinzipien des Rechtsstaates zu tun, für den er jahrelang Recht gesprochen hat. Maier sagte öffentlich: Die NS-Aufarbeitung sei ein "Schuldkult", Migration die "Herstellung von Mischvölkern". Der rechtsextreme Massenmörder Breivik sei nur ein Verzweifelter wegen so vieler "Kulturfremder". Wer solche Äußerungen von sich gibt, ist ein Rechtsextremer mit völkischer Gesinnung. Grundwert des Rechtsstaates ist die Gleichheit vor dem Gesetz. Wie soll jemand, der in den Augen von Jens Maier ein "Kulturfremder" ist, erwarten können, dass er als Richter alle gleich behandelt und gleiches Recht für alle spricht?

Vertrauen in den Rechtsstaat gefährdet

Es ist wichtig, dass der Bundesgerichtshof klargestellt hat: Ein Rechtsextremer, der als Richter das Vertrauen in den Rechtsstaat gefährdet, muss in den Ruhestand. Aber im Fall von Jens Maier hat dieses Urteil leider einen bitteren Beigeschmack. Denn viel zu lange konnte der im Geiste von Björn Höcke gegen Demokratie und Menschenwürde hetzen, ohne dass es spürbare Konsequenzen gab. Zwei Konsequenzen müssen jetzt gezogen werden. Die Gesetze sind zu schwach, die Hürden zu hoch, um einen Neonazi-Richter so schnell wie möglich aus seinem Amt zu werfen. Klar, Jens Maier darf nicht mehr Recht sprechen, aber seine Bezüge bekommt er weiterhin. Immerhin: Es läuft bereits ein weiteres Verfahren gegen ihn, um ihn ganz aus dem Richteramt zu entfernen und sämtliche Bezüge zu streichen. Aber das dauert zu lange.

Justiz muss demokratische Verantwortung wahrnehmen

Noch wichtiger: Nicht nur die Justizminister, die Justiz selbst, Richterinnen und Staatsanwälte müssen endlich ihre demokratische Verantwortung wahrnehmen. Beim AfD-Staatsanwalt Thomas Seitz aus Freiburg gab es lange keinen Aufschrei in der Justiz. Es waren damals vor allem kritische Anwältinnen und Anwälte, die genug Druck gemacht haben, damit der rechtsradikale Ankläger entlassen wird. Oft fehlt es an Zivilcourage im Beruf. Denn Neutralität darf keine Ausrede werden, um sich vor Demokratiefeinden in Richterrobe wegzuducken.

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Max Bauer