Radioreport Recht

Zwei Mütter haben – geht nicht?

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AUTOR/IN
Alena Lagmöller und Gigi Deppe

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Ein Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter eines Kindes verheiratet ist, gilt rechtlich automatisch als Vater. Ob er auch der biologische Vater des Kindes ist, spielt dafür erstmal keine Rolle. Kinder, die durch eine Samenspende zur Welt kommen, etwa in einer lesbischen Ehe, haben juristisch gesehen derzeit allerdings nur einen Elternteil: die leibliche Mutter. Wir sprechen mit Rechtsanwältin Lucy Chebout, die so genannte Regenbogenfamilien auch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vertritt.

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Alena Lagmöller und Gigi Deppe