Bedürftige Studierende erhalten ab dem kommenden Wintersemester mehr Bafög. Das hat der Bundestag nun beschlossen. Die Erhöhung reicht aber nicht, um von Armut betroffene Studierende aufzufangen - ein Kommentar von Anja Braun.
Kürzlich wurde bekannt, dass die Bafög-Bedarfssätze um fünf Prozent steigen und sich der Wohnkostenzuschlag von 360 auf 380 Euro erhöhen soll. Zudem ist vorgesehen, die Elternfreibeträge um 5,25 Prozent anzuheben, damit mehr junge Menschen Bafög bekommen können. Das Gesetz soll nun am 13. Juni 2024 im Bundestag verabschiedet werden, damit die Änderungen zum 1. August 2024 in Kraft treten können.
Studierendenverbände kritisieren die Bafög-Reform
Die Bafög-Novelle sei eine punktuelle Verbesserung, jedoch keine grundlegende Strukturreform des Bafögs, bemängelt das Deutsche Studierendenwerk. Eine kräftige Stärkung des Bafögs durch eine Reform ist aber längst überfällig. Denn mehr als jeder dritte Studierende ist von Armut betroffen. Das ergab eine neue Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbands.
Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V. hält die Bafög-Reform für gescheitert und warnt, die Koaltion überlässt die Jugend dem rechten Rand und bezieht sich damit auf die kürzliche Europawahl: "Am Sonntag haben wir gesehen, was passiert, wenn sich die junge Generation von der Regierung ignoriert fühlt (nicht nur beim Bafög): sie wendet sich in großen Teilen den Rechtsextremen zu. Die Bundesregierung muss aus diesen Ergebnissen zu lernen und das BAföG stärken", fordert Niklas Röpke, Vorstandsmitglied des fzs.
Bafög-Erhöhung ist keine Existenzsicherung
Diese Erhöhungen sind besser als nichts. Aber die Ampel hat wieder von dem eigentlichen Problem weggeschaut, nämlich dass die finanzielle Unterstützung für bedürftige Studierende dauerhaft und ehrlich an die tatsächlich immer weiter steigenden Kosten angepasst werden sollten.
Die Bildungspolitik geht davon aus, dass Studierende – anders als Menschen, die Bürgergeld oder Rentenzahlungen bekommen – bei steigender Inflation und explodierenden Wohnkosten einfach weniger essen, weniger lesen und am besten vor der Hochschule zelten sollen.
Denn Studierende könnten ja neben dem Studium jobben, heißt es gern. Aber das müssen die tatsächlich Bedürftigen sowieso schon. Denn das Bafög reicht in der Regel nicht bis zum Monatsende.
Wohnkostenzuschlag hinkt steigenden Mietpreisen hinterher
Heute schon frisst die Miete in Uni- und Hochschulstädten fast die Hälfte des Monatsbudgets von Studierenden auf. Nun soll sich der Wohnkostenzuschlag um 20 Euro auf 380 Euro erhöhen. Dabei ist unter 500 Euro auch in kleineren Hochschulstädten kaum ein WG Zimmer zu bekommen. Und die Wartelisten der oft etwas günstigeren Wohnheimzimmer sind voll. 20 Euro mehr sind da ein Tropfen auf den heißen Stein.
Arm an der Uni – Was Geldnot für Studierende bedeutet
Hier profitieren Studierende von der Bafög-Reform
Dafür soll es einmalig 1000 Euro zum Beginn eines Studiums für Bafög-Berechtigte geben. Damit wäre wenigstens die digitale Grundausstattung abgedeckt.
Sinnvoll ist auch, dass es künftig ein Flexisemester geben soll, wenn es zum Beispiel mit der Abschlussarbeit knapp wird und noch Prüfungen anstehen, aber kein Geld mehr da ist, weil die Höchstdauer der Förderung schon überschritten wurde. Bisher mussten sich Studierende in solchen Fällen hoch verschulden - zum Beispiel mit Studienkrediten, die Zinsen in unanständiger Höhe verlangen.
Außerdem soll auch die Frist für einen Wechsel der Studienfachrichtung verlängert werden – ein lange überfälliger Schritt.
Studierende verarmen trotz Bafög
Unverständlich bleibt dagegen das Wegschauen bei der zunehmenden Verarmung von Studierenden. Dabei wäre eine Anpassung der Bafög-Sätze an das Bürgergeld und eine klare Festlegung darauf, dass die so regelmäßig erhöht werden wie andere staatliche Leistungen auch nur fair.
Außerdem wäre das auch billig: Denn der Staat trägt beim Bafög nur die Hälfte der Kosten - die andere Hälfte ist ein Darlehen und muss von den Studierenden zurückgezahlt werden, sobald sie Arbeit gefunden haben. Immerhin soll der Anteil des Bafög, der zurückgezahlt werden muss, auf die Höchstsumme von 10.000 Euro gedeckelt bleiben.
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