Das Justitiariat des Südwestrundfunks mit Sitz in Mainz ist für alle Rechtsangelegenheiten des SWR zuständig: Die Bandbreite reicht vom Rundfunkverfassungsrecht über Telemedien- und Programmrecht, das Arbeits- und Urheberrecht bis hin zu Spezialgebieten wie dem Marken- oder Titelschutzrecht.
Telemedienänderungskonzepte im Dreistufentest-Verfahren genehmigt
Der Rundfunkrat des SWR hat im Mai und Juli 2022 die Telemedienänderungskonzepte für die SWR Telemedien, für planet-schule.de sowie für ARD.de genehmigt. Nach der daran anschließenden Prüfung durch die Rechtsaufsicht und die Veröffentlichung der Konzepte auf SWR.de sowie einem Hinweis in den Verkündungsblättern von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wurde das Genehmigungsverfahren für die geänderten Telemedienangebote erfolgreich abgeschlossen. Im September 2021 hatte der Intendant die drei Telemedienänderungskonzepte vorgelegt, die vom Rundfunkrat intensiv im Rahmen des dafür vorgesehenen Verfahrens geprüft wurden.
Inhaltlich umfassen die vom SWR verantworteten Telemedienänderungskonzepte zu den Angeboten SWR Telemedien, planet-schule.de und dem federführend verantworteten Gemeinschaftsangebot ARD.de (inkl. ARD Mediathek und ARD Audiothek) neben einer jeweils aktualisierten Angebotsbeschreibung sowie einem Blick auf Positionen und Perspektiven der Angebote drei wesentliche Änderungen zu den folgenden Themen:
- Eigenständige Online-Inhalte („Online-Only“)
- Rolle und Bedeutung von Drittplattformen für die Verbreitung der Inhalte
- Anpassung des Verweildauerkonzepts an moderne Nutzungsszenarien.
Die Nachfragen und Hinweise des Rundfunkrats wurden von den interdisziplinären Projektgruppen im SWR unter Projektleitung des Justitiariats und auf ARD-Ebene (Projektleitung: WDR) eingearbeitet; schließlich stellte der Rundfunkrat fest, dass die angepassten bzw. konkretisierten Fassungen der Telemedienänderungskonzepte für ARD.de, für die SWR Telemedien sowie für planet-schule.de den Voraussetzungen des § 31 Absatz 4 Medienstaatsvertrag entsprechen und vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst sind. Zusammen mit den weiterhin gültigen Telemedienkonzepten des SWR aus dem Jahr 2010 bilden die Telemedienänderungskonzepte einen zukunftssicheren Rahmen für die Onlineangebote des SWR, deren rechtssichere Ausgestaltung das Justitiariat weiterhin begleitet.
SWR Justitiariat begleitet Neuordnung der Datenschutz-Aufsicht
Rundfunkrat und Verwaltungsrat des SWR haben im Frühjahr 2022 strukturelle Veränderungen zur Stärkung des Datenschutzes im SWR beschlossen. Die Datenschutzaufsicht soll demnach ab 1. Januar 2023 vom gemeinsamen Rundfunkdatenschutzbeauftragten von BR, MDR, SR, SWR, Deutschlandradio, WDR und ZDF wahrgenommen werden. Das SWR Justitiariat hat die Änderung der Satzung des SWR über den Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz entsprechend begleitet.
Durch diese strukturelle Neuordnung können die beteiligten Rundfunkanstalten Synergien bei der Datenschutzaufsicht schaffen (Konzentration der Expertise). Es wird gewährleistet, dass bei der Datenschutzaufsicht einheitliche Standards angewandt werden und das Know-how zwischen den Rundfunkanstalten ausgetauscht wird.
Aufgrund des rentenbedingten Austritts des Rundfunkdatenschutzbeauftragten des SWR, Prof. Dr. Herb, zum 30. Juni 2022 haben Rundfunkrat und Verwaltungsrat des SWR Herrn Stephan Schwarze bereits zum 1. Juli 2022 zum gemeinsamen Rundfunkdatenschutzbeauftragten ernannt.
SWR Justitiariat wirkt an Erstellung des ARD-Compliance-Leitfadens mit
Die ARD-Intendantinnen und -Intendanten haben im November 2022 einheitliche Compliance-Standards in der ARD beschlossen. Im Sommer hatten sie die Juristische Kommission der ARD beauftragt zu prüfen, wie genau ein solch einheitlicher Standard aussehen kann und was in den einzelnen Landesrundfunkanstalten getan werden muss, um diesen zu erfüllen.
Grundlage ist nun ein gemeinsamer Leitfaden „ARD Compliance Standards“, der unter Mitwirkung des SWR Justitiariats entstanden ist. Dieser formuliert einheitliche Mindestanforderungen, die auf Basis des IDW Prüfungsstandards 980 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland erarbeitet wurden, sich ergänzend aber auch an anderen Standards wie z. B. ISO 37301 und Best-Practices in der ARD orientieren. Zu den Mindestanforderungen, die auch der SWR erfüllen muss, zählen etwa Führungsgrundsätze für Compliance, ein Verhaltenskodex oder eine Compliance-Risikoanalyse.
Der fünfzehnseitige Leitfaden ist ein lebendiges Dokument, mit dessen permanenter Prüfung und Weiterentwicklung und mit dessen ständigem Abgleich mit den jeweils eigenen Strukturen das Bekenntnis zur Compliance als Daueraufgabe aktualisiert wird.