Der Rundfunkrat des SWR hat das Telemedienänderungskonzept ARD.de am 12.07.2022 einstimmig genehmigt.
I. Dreistufentest-Verfahren
II. Telemedienänderungskonzept
III. Gelegenheit zur Stellungnahme
IV. Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen
V. Überarbeitung des Telemedienänderungskonzepts
VI. Entscheidung des Rundfunkrats
I. Dreistufentest-Verfahren
Der Medienstaatsvertrag verpflichtet die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das ZDF, neue Telemedienangebote oder die wesentliche Änderung eines bestehenden Telemedienangebots einem besonderen Genehmigungsverfahren, dem so genannten Dreistufentest, zu unterziehen. Im Rahmen des Dreistufentests wird geprüft:
- inwieweit das neue Telemedienangebot oder die wesentliche Änderung den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht,
- in welchem Umfang durch das neue Telemedienangebot oder die wesentliche Änderung in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beigetragen wird und
- welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.
Bei der Überprüfung sind die Quantität und Qualität der vorhandenen Telemedienangebote ebenso zu berücksichtigen wie die Auswirkungen auf alle relevanten Märkte und die meinungsbildende Funktion der neuen Telemedienangebote.
II. Telemedienänderungskonzept
Der Rundfunkrat des Südwestrundfunks hatein Dreistufentest-Verfahren gem. § 32 Abs. 4 bis 7 MStV i.V.m. den Regeln zum Genehmigungsverfahren des Südwestrundfunks für neue Telemedienangebote, für wesentliche Änderungen bestehender Telemedienangebote sowie für ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme in der Fassung vom 27. September 2019 für das vom Intendanten vorgelegte Änderungskonzept des Telemedienangebots ARD.de durchgeführt.
Er hat hierzu mit Beschluss vom 24.9.2021 ein Genehmigungsverfahren hinsichtlich folgender wesentlicher Änderungen des am 2. Juli 2010 genehmigten Telemedienkonzepts eröffnet:
- eigenständige audiovisuelle Inhalte („Online Only“ / „Online First“)
- Rolle und Bedeutung von Drittplattformen
- Verweildauerkonzept
Die Zuständigkeit des SWR-Rundfunkrats für das Gemeinschaftsangebot ARD.de ergibt sich aus dem sog. Federführerprinzip.
III. Gelegenheit zur Stellungnahme
Gemäß § 32 Abs. 5 Medienstaatsvertrag ist Dritten durch das zuständige Gremium in geeigneter Weise, insbesondere im Internet, innerhalb einer Frist von mindestens 6 Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Stellungnahmen hinsichtlich des Telemedienänderungskonzepts zu ARD.de konnten innerhalb einer Frist von acht Wochen bis zum 19.11.2021 an den damaligen Vorsitzenden des Rundfunkrates des SWR, Herrn Dr. Adolf Weiland, gerichtet werden.
Hier finden Sie die Stellungnahmen.
IV. Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen
Der Rundfunkrat des Südwestrundfunks hat die Goldmedia GmbH Strategy Consulting mit der Erstellung eines marktökonomischen Gutachtens im Rahmen der Dreistufentests beauftragt. Das Gutachten hat die Auswirkungen der wesentlichen Änderungen des Telemedienangebots ARD.de auf allen relevanten Märkten untersucht und bewertet.
Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass die Auswirkungen je nach Angebotsbestandteil variieren. Insgesamt seien die Auswirkungen „gering“.
V. Überarbeitung des Telemedienänderungskonzepts
Auf Empfehlung der Arbeitsgruppe Dreistufentest-Verfahren des Rundfunkrats hat der Intendant des Südwestrundfunks das Telemedienänderungskonzept in einigen Punkten modifiziert. Eine detaillierte Auflistung und Gegenüberstellung der Konzeptfassungen 8/2021 und 6/2022 finden sich in der Entscheidungsbegründung des Rundfunkrats.
VI. Entscheidung des Rundfunkrats
Nach umfangreicher Prüfung hat der Rundfunkrat am 12.7.2022 festgestellt, dass die im Telemedienänderungskonzept für ARD.de beschriebenen wesentlichen Änderungen den Voraussetzungen des § 32 Absatz 4 Medienstaatsvertrag entsprechen und vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst sind. Grundlage der Entscheidung des Rundfunkrats war das überarbeitete Telemedienänderungskonzept zu ARD.de in der Fassung vom 24.6.2022.
Der Genehmigungsbeschluss des Rundfunkrats, die zugehörige, begründete Entscheidung, das marktökonomischeGutachten sowie das genehmigte Telemedienänderungskonzept sind als Download verfügbar.