Fragen und Antworten

Landtagswahl 2021: So funktioniert die Briefwahl in Baden-Württemberg

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Autor/in
Florian Barz

Ab wann kann ich Briefwahl beantragen? Worauf muss ich beim Ausfüllen der Wahlunterlagen achten? Und was ist, wenn ich vergesse, die Unterlagen rechtzeitig abzuschicken? Ein Überblick.

Muss ich die Briefwahl extra beantragen?

Ja. Die Grünen in Baden-Württemberg hatten wegen der Corona-Pandemie vorgeschlagen, dass alle Wahlberechtigten in diesem Jahr ausnahmsweise die Briefwahlunterlagen direkt mit der Wahlbenachrichtigung zugeschickt bekommen. Die CDU lehnte das jedoch ab und verwies auf verfassungsrechtliche Bedenken. Wer per Brief wählen möchte, muss also wie sonst auch den Wahlschein gesondert beantragen.

Ab wann kann ich die Briefwahl beantragen?

Spätestens bis zum 21. Februar 2021 erhalten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung per Post. Enthalten sind darin auch Informationen zur Briefwahl und das entsprechende Antragsformular. Wem das zu spät ist, etwa, weil eine längere Reise ins Ausland ansteht, kann die Briefwahl auch schon früher ohne Wahlbenachrichtigung anfordern.

Bis wann kann ich die Briefwahl spätestens beantragen?

Bis Freitag, 12. März, 18 Uhr. Später eingehende Anträge kann die zuständige Stelle nicht mehr bearbeiten. In besonderen Ausnahmefällen, etwa bei einer plötzlichen Erkrankung, kann man den Wahlschein aber noch bis zum Wahlsonntag am 14. März, 15 Uhr, beantragen.

Wie kann ich die Briefwahl beantragen?

Über das zuständige Wahlamt, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antragsformular für die Briefwahl, das man ausgefüllt per Post, Fax oder E-Mail an das zuständige Amt schicken kann. In einigen Gemeinden funktioniert das auch über ein gesondertes Online-Formular. Man kann den Wahlschein auch persönlich im Amt beantragen und dann auch - wenn man möchte - direkt vor Ort wählen. Anträge über das Telefon sind nicht möglich.

Muss ich einen Grund für die Briefwahl angeben?

Nein, einen Grund, warum man per Brief und nicht am Wahlsonntag wählen möchte, muss man nicht mehr angeben.

Kann auch jemand anderes die Briefwahl für mich beantragen?

Ja. Diese Person braucht aber eine schriftliche Vollmacht.

Wie fülle ich die erhaltenen Briefwahlunterlagen richtig aus?

Wer Briefwahl beantragt hat, erhält einen Wahlschein, einen Stimmzettel des Wahlkreises, einen Stimmzettelumschlag und einen Wahlbriefumschlag. Der ausgefüllte Stimmzettel kommt in den blauen Stimmzettelumschlag. Diesen steckt man dann gemeinsam mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag. Informationen zum Wahlsystem haben wir hier gesammelt.

Bis wann müssen die Briefwahlunterlagen eingegangen sein?

Bis 18 Uhr am Wahlsonntag (14. März) bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle. Wahlunterlagen, die zu spät ankommen, werden nicht mitgezählt. Der Wahlbrief sollte deshalb spätestens am Donnerstag vor der Wahl (11. März) aufgegeben werden, bei entfernter liegenden Orten noch früher. Ausnahmen, auch bei Verschulden des Zustellers, gibt es nicht. Ein Wahlschein, der zu spät eintrifft, wird nicht mitgezählt.

Ich habe vergessen, die Briefwahlunterlagen rechtzeitig in den Briefkasten einzuwerfen, was jetzt?

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen kann man bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag (14. März) auch bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle in den Briefkasten einwerfen oder dort persönlich abgeben. Das kann natürlich auch ein Bekannter übernehmen.

Ich bin doch nicht verreist. Kann ich jetzt in meinem Wahlbüro wählen?

Ja. Wahlberechtigte, die Briefwahl beantragt haben, können unter Vorlage ihres Wahlscheins auch am 14. März im Wahllokal wählen.

Wie viele Menschen nutzen die Briefwahl?

Bei der vergangenen Landtagswahl 2016 in Baden-Württemberg stimmte etwa jeder fünfte Wähler per Briefwahl ab. Insgesamt waren es 1,1 Millionen. Die Tendenz ist klar steigend. Seit der Landtagswahl 1996 hat sich der Anteil der Briefwähler in Baden-Württemberg verdoppelt. Und die Corona-Pandemie wird diesen Trend sicher noch verstärken. So rechnet der Kommunikationswissenschaftler Frank Brettschneider damit, dass sich die Zahl der Briefwählerinnen und Briefwähler aufgrund der Pandemie im Vergleich zu 2016 mindestens verdoppelt.

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