Die Kreisräte sind die Personen, die im Kreistag sitzen. Ihre Amtszeit beträgt in Baden-Württemberg jeweils fünf Jahre. Die Kreisräte arbeiten ehrenamtlich. Allerdings bekommen sie eine Aufwandsentschädigung für den Verdienstausfall, den sie durch ihr Engagement haben, sowie einen Auslagenersatz.