Die Kreisräte sind die Personen, die im Kreistag sitzen. Ihre Amtszeit beträgt in Baden-Württemberg jeweils fünf Jahre. Die Kreisräte arbeiten ehrenamtlich. Allerdings bekommen sie eine Aufwandsentschädigung für den Verdienstausfall, den sie durch ihr Engagement haben, sowie einen Auslagenersatz.
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