Bundestagswahl 2025

Wahlhelfer werden - die wichtigsten Infos zu Aufgaben, Vergütung und Arbeitszeit

Stand
Autor/in
Matthias Weber

Für die Bundestagswahl werden wieder hunderttausende Wahlhelfer gebraucht - alleine in Rheinland-Pfalz rund 45.000. Wer kann Wahlhelfer werden und was sind die Aufgaben? Die wichtigsten Infos.

Die Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger am politischen Prozess. Freie Wahlen sind dabei ein Grundpfeiler unseres demokratischen Zusammenlebens.

Die Durchführung einer Wahl ist jedoch nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer möglich. Deutschlandweit werden für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 bis zu 650.000 Wahlhelfer gebraucht - in Rheinland-Pfalz seien es rund 45.000, teilte das Büro des Landeswahlleiters auf SWR-Anfrage mit.

Aber wie kann ich Wahlhelfer werden und was sind dann meine Aufgaben? Hier die Antworten auf alle wichtigen Fragen:

Warum gibt es Wahlhelfer?

Die Wahlen werden in Deutschland nicht durch die staatliche Verwaltung, sondern durch unabhängige Wahlorgane durchgeführt. Dafür braucht unsere Demokratie für jede Wahl Menschen, die dieses Ehrenamt übernehmen.

Ein Engagement als Wahlhelfer ist also Dienst für die Demokratie und für die Möglichkeit freier Wahlen.

Wer kann Wahlhelfer werden?

Wahlhelferin oder Wahlhelfer können alle werden, die selbst wahlberechtigt zum Deutschen Bundestag sind - also deutsche Staatsangehörige, die mindestens 18 Jahre alt sind.

Was sind die Aufgaben eines Wahlhelfers?

Alle Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr durchgehend geöffnet. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen aber nicht die ganze Zeit vor Ort sein und können sich abwechseln. Es müssen stets mindestens drei Wahlhelfer anwesend sein.

Sie sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Sie überprüfen die Wahlberechtigung anhand der Wählerverzeichnisse, geben Stimmzettel aus und vermerken die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis. Sie geben die Wahlurne für den Einwurf der Stimmzettel frei. Ab 18 Uhr zählen alle Wahlhelfer gemeinsam die Stimmen aus.

Generell sind die Wahlhelfer dafür zuständig, dass die Wahl in Ruhe und Ordnung abläuft. Auch geben sie Hilfeleistungen, etwa bei Menschen mit Behinderung.

Wie setzt sich ein Wahlvorstand zusammen?

Jeder Wahlraum hat einen Wahlvorstand. Dieser setzt sich aus den Wahlhelfern zusammen und besteht aus:

  • einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher
  • einer stellvertretenden Wahlvorsteherin oder einem stellvertretenden Wahlvorsteher
  • drei bis sieben Beisitzern

Was muss ich tun, um Wahlhelfer zu werden?

Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden vor jeder Wahl von den Gemeindebehörden berufen. Es sollen möglichst Wahlberechtigte aus der jeweiligen Gemeinde sein, idealerweise aus dem entsprechenden Wahlbezirk.

Interessierte können sich aber auch direkt an die Gemeinde wenden. Infos gibt es in den zuständigen Wahlbehörden. Auch eine Online-Anmeldung ist möglich - wie etwa hier in Mainz, Ludwigshafen oder Trier.

Kann ich eine Berufung als Wahlhelfer ablehnen?

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes ist aber jeder Wahlberechtigte verpflichtet. Eine Ablehnung ist nur aus wichtigen Gründen möglich. Solche wären etwa:

  • Fürsorge für die Familie erschwert die Ausübung des Amtes in besonderer Weise
  • dringende berufliche Gründe
  • Krankheit
  • Behinderung

Auch Menschen, die 65 Jahre oder älter sind, können die Berufung als Wahlhelfer ablehnen.

Wer plötzlich krank wird, sollte "so frühzeitig wie möglich die Wahlleitung informieren, damit diese noch für Ersatz zur Sicherstellung der Wahl sorgen kann", betont die Landeswahlleitung. Manche Kommunen oder Wahlbehörden verlangten dabei ein ärztliches Attest, "insbesondere wenn die Erkrankung kurzfristig insbesondere am Wahlsonntag gemeldet wird oder begründete Zweifel an der Glaubwürdigkeit bestehen könnten".

Wer für den Wahltag bereits Urlaub gebucht oder Konzertkarten gekauft habe, "werde die Übernahme des Ehrenamtes absagen können", so die Landeswahlleitung - im Einzelnen würden das aber die Gemeindebehörden entscheiden".

Immer aber gilt: Wer verhindert ist, sollte schnellstmöglich Kontakt mit den zuständigen Gemeindebehörden aufnehmen, um eine Lösung zu finden. Manchmal gibt es etwa die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen.

Bekomme ich als Wahlhelfer eine Vergütung?

Wahlhelfer ist ein Ehrenamt. Dennoch gibt es eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld. In der Regel bekommen Wahlhelfer bundeseinheitlich 25 Euro ausgezahlt, Wahlvorsteher erhalten 35 Euro.

In einzelnen Gemeinden kann der Betrag aber auch höher ausfallen. So bietet die Landeshauptstadt Mainz ein Erfrischungsgeld von 40 Euro, Ludwigshafen honoriert die Ehrenamtlichen neben dem Erfrischungsgeld noch mit einem Gutschein von 25 Euro für verschiedene städtische Einrichtungen wie Schwimmbäder, Museen und Volkshochschulen.

Außerdem bekommen Wahlhelfer, die außerhalb ihres Wahlbezirks eingesetzt werden, anfallende Fahrtkosten erstattet. Findet der Einsatz der Wahlhelfer außerhalb ihres Wohnorts statt, können sie auch Tagegeld und eventuell Übernachtungsgeld bekommen.

Kann ich als Wahlhelfer Sonderurlaub bekommen?

In den Wahlgesetzen gibt es keine Regelungen über Sonderurlaub oder Arbeitsbefreiung für die Tätigkeit als Wahlhelfer. Soweit das nicht tarifvertraglich oder anders geregelt ist, liegt eine solche Arbeitsbefreiung also im Ermessen des Arbeitgebers.

Beschäftigte des öffentlichen Dienstes erhalten in der Regel einen Tag Dienst- oder Arbeitsbefreiung.

Kann ich auch Wahlhelfer sein, wenn ich bei der Wahl antrete?

Nein. Wer selbst als Kandidatin oder Kandidat bei einer Wahl antritt, kann nicht Wahlhelfer sein.

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