SWR-Korrespondent zum Urteil gegen die AfD

"Man kann auch in RLP die AfD nachrichtendienstlich beobachten"

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Seit Montagvormittag ist juristisch nochmal klarer: der Verfassungsschutz darf die AfD-Bundespartei weiter als rechtsextremistischen Verdachtsfall führen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Auch in Rheinland-Pfalz gab es zuletzt Beispiele für möglicherweise rechtsextreme Tendenzen in der AfD. Welche Folgen das Urteil aus Münster für den AfD-Landesverband haben kann - dazu die Einschätzung von SWR-Korrespondent Frederik Merx.

RLP

AfD zu Recht als Verdachtsfall eingestuft Innenminister Ebling: Urteil zur Beobachtung der AfD ist ein Wendepunkt

Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur AfD als richtungsweisend begrüßt. Demnach darf das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen.

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SWR