AfD zu Recht als Verdachtsfall eingestuft

Innenminister Ebling: Urteil zur Beobachtung der AfD ist ein Wendepunkt

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Dirk Rodenkirch
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Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur AfD als richtungsweisend begrüßt. Demnach darf das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen.

Die AfD bewege sich immer tiefer in den Extremismus hinein und entferne sich gleichzeitig vom Boden des Grundgesetzes, so Ebling in einer Stellungnahme. Durch das Urteil bestehe nun für den Verfassungsschutz in ganz Deutschland Klarheit. Die Beobachtung der AfD werde entlang der erfolgten Einstufung mit Priorität fortgesetzt, erklärte Ebling.

Ebling: "Urteil ist ein Wendepunkt in der Entwicklung der AfD"

"Das Urteil ist ein Wendepunkt in der Entwicklung der AfD. Erst recht ist es jetzt auch ein Weckruf an alle Anhängerinnen und Anhänger der Partei, sich von dem braunen Gedankengut zu lösen", sagte der Landesinnenminister. Aus Sicht von Ebling stärkt das Urteil den Verfassungsschutz - insbesondere im Hinblick auf "seine Frühwarnfunktion". Das sei von entscheidender Bedeutung.

Auch das rheinland-pfälzische Innenministerium habe in den vergangenen Monaten vermehrt darauf hinweisen müssen, dass es immer deutlichere Verbindungen zwischen der AfD, ihrer Jugendorganisation JA und der rechtsextremistischen Szene gebe. "Das Urteil unterstützt daher unsere Bemühungen, dieser Entwicklung entschieden entgegenzutreten", so der Minister.

Justizminister: Mehr Rechtssicherheit im Kampf gegen Extremismus

Auch der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen zur Einstufung der AfD begrüßt. Durch die Entscheidung bestehe "eine größere Rechtssicherheit für das Handeln der zuständigen Behörden im Kampf gegen Extremismus", erklärte der FDP-Politiker.

Grüne in RLP: Material für AfD-Verbotsverfahren sammeln

Die Landtagsfraktion der rheinland-pfälzischen Grünen spricht von einem "guten Tag für unsere wehrhafte Demokratie". Zugleich werde deutlich, dass der Verfassungsschutz gründlich gearbeitet habe, und unser Rechtsstaat funktioniere, so Carl-Bernhard von Heusinger, der rechtspolitische Sprecher der Fraktion.

Mit dem Urteil steht fest, dass der Verfassungsschutz auch in Zukunft nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der AfD einsetzen darf. "Diese müssen nun konsequent genutzt und eine rechtssichere Materialsammlung für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren angelegt werden", fordert von Heusinger.

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In einer Stellungnahme der rheinland-pfälzischen AfD heißt es: "Dass das Oberverwaltungsgericht auf Grund eines Konvoluts veralteter, aus dem Zusammenhang gerissener, skandalisierter oder randständig-vereinzelter Äußerungen eine Verdachtsfalleinstufung bejaht hat, ist bedauerlich." Die AfD sei eine demokratische Rechtsstaatspartei und stehe fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

AfD will in nächste Instanz gehen

Die Bundespartei hat bereits angekündigt, sich an die nächsthöhere Instanz wenden zu wollen. Das Gericht in Münster ließ in seinem Urteil keine Revision zu. Die AfD kann aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.

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